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Erfolgsgeschichte: Direkte Konsularanmeldung für einen in Deutschland lebenden ungarischen Staatsbürger

By George Lake

Erfolgsgeschichte: Direkte Konsularanmeldung für einen in Deutschland lebenden ungarischen Staatsbürger

 

Unsere Mandantin, eine ungarische Staatsbürgerin, ist mit einer US-Bürgerin verheiratet, die kurzfristig aufgrund einer beruflichen Versetzung in die USA zurückkehren musste. Während des Antragsverfahrens lebten unsere Mandantin und ihre Ehepartnerin in Deutschland. Auch wenn man nicht die Staatsbürgerschaft des Landes besitzt, in dem man ein US-Visum beantragt, muss man das Verfahren nicht im Heimatland durchlaufen, sofern man im Zielland wohnhaft ist. In diesem Fall konnte unsere Mandantin als ungarische Staatsbürgerin beim US-Generalkonsulat in Frankfurt einen Antrag stellen und die Vorlage eines DCF (Delivery Court) für den I-130-Antrag beantragen, da sowohl sie als auch ihre Ehepartnerin einen rechtmäßigen Wohnsitz in Deutschland haben. 

 

Die direkte Einreichung beim Konsulat (Direct Consular Filing, DCF) ermöglicht es US-Bürgern mit Wohnsitz im Ausland, einen I-130-Antrag direkt bei einer US-Botschaft einzureichen. Ein plötzlicher, kurzfristiger beruflicher Umzug zurück in die USA gilt als „Ausnahmefall“, der es Ihnen ermöglicht, die übliche Bearbeitungszeit von ein bis zwei Jahren bei der USCIS zu umgehen und das Visum für Ihren Ehepartner innerhalb weniger Wochen zu erhalten.

 

Unsere Kanzlei konnte den Fall unseres Mandanten über das Konsulat in Frankfurt bearbeiten, was innerhalb von fünf Monaten nach Einreichung des ursprünglichen Formulars I-130 (Antrag auf Familienzusammenführung) zur Bewilligung des Einwanderungsvisums führte. Blue Lake Law gratuliert unserem Mandanten und seinem Ehepartner herzlich zum gemeinsamen Leben in den USA!

 

Wir von Blue Lake Law wissen, dass sich Einwanderung nicht immer einfach in Landesgrenzen einordnen lässt.

 

Wenn Sie als Ausländer außerhalb Ihres Heimatlandes leben und Ihr US-amerikanischer Ehepartner kurzfristig beruflich versetzt wurde, müssen Sie den Prozess nicht allein bewältigen oder jahrelang auf eine Lösung warten. Wie dieser Fall zeigt, ist nicht Ihre Staatsangehörigkeit, sondern Ihr Wohnsitz ausschlaggebend für die Einreichung des Antrags. Das bedeutet: Wenn Sie sich rechtmäßig in einem Land aufhalten, können Sie Ihren I-130-Antrag möglicherweise über die US-Botschaft oder das US-Konsulat in diesem Land einreichen, selbst wenn es nicht Ihr Heimatland ist.

 

Unser Team verfügt über umfassende praktische Erfahrung in der Bearbeitung komplexer DCF-Fälle in ganz Europa, darunter Fälle mit grenzüberschreitendem Wohnsitz, kurzfristigen Umzügen und Konsulaten in Frankfurt, London, Paris und anderen Städten. Wir kennen die Feinheiten der konsularischen Zuständigkeit und wissen, wie man einen überzeugenden, gut dokumentierten Fall aufbaut, der zum Erfolg führt.

 

Stehen Sie und Ihr Ehepartner vor einem dringenden Umzug und müssen schnell handeln? Dann kontaktieren Sie noch heute Blue Lake Law. Wir finden den schnellsten und effektivsten Weg für Ihre individuelle Situation und helfen Ihnen, Ihre Familie während des gesamten Prozesses zusammenzuhalten.

 

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Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Beratung zur US-Einwanderung – wir sind bestrebt, innerhalb eines Arbeitstages mit Ihnen in Kontakt zu treten.

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