By George Lake
Erfolgsgeschichte: Genehmigung eines I-130-Antrags für ein Kind eines US-Bürgers, das in Italien geboren wurde und dort seinen Wohnsitz hat.
Unsere Mandantin, eine italienisch-amerikanische Tochter eines US-Bürgers, bat unsere Kanzlei um Unterstützung bei der Erlangung ihrer US-Staatsbürgerschaft. Es handelte sich nicht um einen einfachen Einbürgerungsfall, bei dem Kinder, die im Ausland geboren wurden und deren Elternteil mindestens US-Staatsbürger ist, automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten. Der Hauptgrund hierfür war, dass der Vater unserer Mandantin, selbst US-Staatsbürger, nicht ausreichend lange in den USA lebte, um seiner in Italien geborenen Tochter die automatische Staatsbürgerschaft zu verschaffen.
Damit ein im Ausland geborenes Kind automatisch die US-Staatsbürgerschaft erwirbt, müssen die US-amerikanischen Elternteile in der Regel vor der Geburt des Kindes bestimmte Aufenthaltsvoraussetzungen in den USA erfüllen. Üblicherweise müssen sie mindestens fünf Jahre in den USA gelebt haben, davon mindestens zwei Jahre nach Vollendung des 14. Lebensjahres (diese Schwelle kann niedriger sein, beispielsweise nur ein Jahr, wenn nur ein Elternteil US-amerikanischer Staatsbürger und der andere ausländischer Staatsbürger ist). Diese Aufenthaltsregeln sollen sicherstellen, dass die US-amerikanischen Elternteile eine echte und enge Verbindung zu den Vereinigten Staaten haben, bevor sie die Staatsbürgerschaft an ein im Ausland geborenes Kind weitergeben.
Obwohl unsere Mandantin diese Voraussetzungen nicht erfüllte, konnte unsere Kanzlei dennoch einen I-130-Antrag für einen ausländischen Verwandten für sie erwirken. In diesem Fall war der Vater des Kindes der Antragsteller, während unsere Mandantin die Begünstigte war.
Zusammen mit dem I-130-Antrag reichte unsere Kanzlei einen Antrag auf ein Einwanderungsvisum (DS-260) bei der US-Botschaft in Neapel ein. Unsere Mandantin erhielt die Genehmigung für ihren I-130-Antrag und reist nun in einer Woche in die USA, um sich dort niederzulassen und das Einbürgerungsverfahren zu beginnen. Nachdem die Genehmigung für ihren I-130-Antrag erteilt wurde, kann unsere Mandantin eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Green CardDer Einbürgerungsprozess wird ihr jedoch die volle US-Staatsbürgerschaft sichern. Blue Lake Law gratuliert unserer Mandantin herzlich zu diesem Erfolg, der sie auf dem Weg zu einem neuen Leben in den USA begleitet.
Nicht jedes im Ausland geborene Kind eines US-amerikanischen Elternteils hat automatisch Anspruch auf die US-Staatsbürgerschaft, aber das bedeutet nicht, dass die Tür verschlossen ist. Rechtsanwaltskanzlei Blue LakeWir helfen Familien, alternative Wege zu finden, wie beispielsweise das I-130-Antragsverfahren, um sich mit ihren Angehörigen wiederzuvereinigen und eine Zukunft in den USA aufzubauen. Wenn Ihre Familie vor einer ähnlichen Hürde im Bereich der physischen Präsenz steht, Kontaktieren Sie Blue Lake Law noch heute. um die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen zu erkunden.
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