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Erfolgsgeschichte: Genehmigung eines E-2-Visums für ein niederländisches Wartungsunternehmen 

By George Lake

Erfolgsgeschichte: Genehmigung eines E-2-Visums für ein niederländisches Wartungsunternehmen 

 

Unser Mandant, ein niederländisches Wartungsunternehmen, wandte sich an unsere Kanzlei, da er Unterstützung bei der Beantragung eines E-2-Investorenvisums für seine Teilzeitkräfte benötigte. Das E-2-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum für Investoren, das Staatsangehörigen von Ländern mit einem entsprechenden Handelsabkommen mit den USA ermöglicht, in den USA zu leben und zu arbeiten, um ein Unternehmen aufzubauen und zu leiten, in das sie erhebliches Kapital investiert haben. Niederländische Staatsangehörige profitieren von einer Sonderregelung, dem sogenannten Niederländisch-Amerikanischen Freundschaftsvertrag (DAFT), der die üblichen Investitionsanforderungen deutlich senkt. Dadurch ist der E-2/DAFT-Weg eine der zugänglichsten Optionen für niederländische Unternehmer und Firmeninhaber, um ein US-Geschäftsvisum zu erhalten.

 

Besonders interessant an diesem Fall war, dass das Unternehmen keine Festangestellten, sondern ausschließlich freiberufliche Mitarbeiter beschäftigt. Freiberufliche Tätigkeiten erschweren die E-2-Visumserteilung, da das Visum voraussetzt, dass der Antragsteller aktiv ein reales, operatives Unternehmen „aufbaut und leitet“ und nicht einfach nur freiberufliche Aufträge oder Teilzeitverträge annimmt. Dies kann eher einer informellen Selbstständigkeit als einem legitimen Unternehmen ähneln, was von den Einwanderungsbehörden bei der Prüfung des Falls genauer unter die Lupe genommen wird. Dennoch ist es möglich! Die Strukturierung der Arbeit über ein ordnungsgemäß gegründetes Unternehmen, ein klarer Geschäftsplan, die Reinvestition von Gewinnen und der Nachweis von Wachstumspotenzial können freiberuflichen Mitarbeitern helfen, die E-2-Kriterien auch ohne ein traditionelles Vollzeit-Geschäftsmodell zu erfüllen.

 

Nur drei Monate nach Einreichung des ursprünglichen Antrags für das niederländische Wartungsunternehmen erhielten unsere Mandanten das genehmigte E-2-Visum! Wir gratulieren unseren Mandanten herzlich zum erfolgreichen Start ihres Geschäftsbetriebs in den USA!

 

Dieser Fall verdeutlicht, dass eine unkonventionelle Unternehmensstruktur der E-2-Genehmigung nicht im Wege stehen muss, wenn der Antrag auf einer soliden Grundlage, klarer Dokumentation, einem überzeugenden Geschäftsplan und einem gut organisierten Unternehmen basiert. So kann selbst ein schwieriger Fall zum Erfolg werden. Wenn Ihr Unternehmen auf Teilzeitkräfte, flexible Arbeitskräfte oder eine andere unkonventionelle Struktur angewiesen ist und Sie befürchten, dass dies einen E-2- oder DAFT-Antrag verkomplizieren könnte, Blue Lake Law ist hier, um zu helfen.Unsere Kanzlei verfügt über die Erfahrung, diese komplexen Fälle zu bearbeiten und Mandanten zum gleichen erfolgreichen Ergebnis zu führen.

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