By George Lake
Erfolgsgeschichte: Genehmigung eines 212(d)(3)-Nicht-Einwanderer-Ausnahmeantrags aus Amsterdam
Unser Mandant, ein niederländischer Staatsbürger, beging vor acht Jahren in den Niederlanden eine Straftat, die als sittlich verwerflich gilt, und wurde dafür verurteilt. Aufgrund dieser Verurteilung ist er für die Einreise in die USA unzulässig. Unsere Kanzlei konnte ihm jedoch helfen, eine Ausnahmegenehmigung für Nicht-Einwanderer zu erhalten, die als Hranka Waiver oder 212(d)(3) Waiver bekannt ist, indem wir argumentierten, dass seine Einreiseverweigerung aufgehoben werden sollte.
Eine Ausnahmegenehmigung nach § 212(d)(3) ist ein Rechtsmechanismus, der es Ausländern, denen die Einreise in die USA ansonsten verwehrt wäre, ermöglicht, vorübergehend einzureisen. Sie wird häufig genutzt, um Einreisehindernisse wie Vorstrafen, Betrug oder frühere Abschiebungen zu umgehen. Sie bedarf der Genehmigung durch die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) oder einen Konsularbeamten. In diesem Fall übermittelte unsere Kanzlei umfangreiche Unterlagen und Dokumente an das US-Generalkonsulat in Amsterdam, wodurch wir für unseren Mandanten ein Besuchervisum erwirken konnten.
Der gesamte Prozess dauerte etwa neun Monate, was der durchschnittlichen Bearbeitungszeit für solche Fälle entspricht. Anschließend wurde unserem Mandanten vom Konsulat in Amsterdam das Besuchervisum erfolgreich ausgestellt. Dies ist ein großer Erfolg für unsere Kanzlei und unseren Mandanten, der nun in die USA reist.
Wir von Blue Lake Law wissen, dass eine Unzulässigkeitsfeststellung nicht das Ende bedeuten muss.
Eine Ausnahmegenehmigung nach § 212(d)(3) des US-Einwanderungsgesetzes ist eines der wirksamsten Instrumente für ausländische Staatsangehörige, die trotz eines früheren Einreiseverbots vorübergehend in die USA einreisen müssen. Dies kann beispielsweise eine Vorstrafe, eine frühere Ausweisung oder der Nachweis von Betrug oder Falschdarstellung sein. Um die Genehmigung zu erhalten, ist jedoch ein sorgfältig vorbereiteter und gut dokumentierter Antrag erforderlich, der Ihre Berechtigung und den Zweck Ihres Besuchs klar darlegt.
Unser Team verfügt über Erfahrung in der Begleitung von Mandanten durch den gesamten Prozess der Ausnahmegenehmigung nach § 212(d)(3), von der Beurteilung, ob eine Ausnahmegenehmigung die richtige Option für Ihre Situation ist, bis hin zur Erstellung des bestmöglichen Antrags für die Genehmigung durch die USCIS oder das Konsulat.
Wurde Ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert? Dann kontaktieren Sie noch heute Blue Lake Law. Wir prüfen Ihren Fall und helfen Ihnen, Ihre Möglichkeiten zu verstehen, denn ein Hindernis aus der Vergangenheit sollte Ihnen nicht im Wege stehen.
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