By George Lake
Wie Sie Ihren I-130-Antrag beschleunigen können – Direkte Einreichung beim Konsulat für Adoptionsfälle
Es ist üblich, dass die Bearbeitung von US-Einwanderungsanträgen lange dauert. Im besten Fall erhalten Sie Ihre... green card innerhalb eines Jahres und im schlimmsten Fall kann es mehrere Jahre dauern!
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Möglicherweise sind Sie berechtigt Direkte konsularische Einreichung (DCF)Wenn Sie einen I-130-Antrag für einen ausländischen Verwandten stellen, können Sie unter bestimmten Umständen bei Ihrer US-Botschaft oder Ihrem US-Konsulat ein DCF (Decision Making Form) beantragen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, wird Ihr I-130-Antrag bearbeitet. green card Die Bearbeitung Ihres Visums kann auf wenige Monate verkürzt werden. Das DCF-Verfahren ist schneller, da Ihre zuständige US-Botschaft oder Ihr US-Konsulat den gesamten Fall bearbeitet, anstatt ihn an die USCIS (US Citizenship and Immigration Services) weiterzuleiten. Das DCF-Verfahren steht nur Personen unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung, daher kann nicht jeder ein beschleunigtes Visum erhalten.
Es gibt zahlreiche Umstände, in denen dies der Fall sein kann. Dieser Artikel konzentriert sich jedoch darauf, wie Sie eine DCF-Leistung erhalten, wenn Sie als US-Bürger ein Kind im Ausland adoptiert haben (und auch im Ausland wohnen) und nun aus irgendeinem Grund gezwungen sind, sofort in die USA zurückzukehren.
Überprüfen Sie Ihre Berechtigung
Um für ein adoptiertes Kind Anspruch auf eine DCF-Leistung zu haben, muss der Fall die Definition eines adoptierten Kindes gemäß INA § 101(b)(1)(E) erfüllen, und die Familie muss mit einem dringenden Abreisetermin konfrontiert sein.
Voraussetzungen:
- Die 2-Jahres-Regel (entscheidend): Bevor ein US-Bürger über das DCF einen I-130-Antrag für ein adoptiertes Kind stellen kann, muss er bereits mindestens 2 Jahre lang das rechtliche Sorgerecht UND mindestens 2 Jahre lang den gemeinsamen Wohnsitz (physisches Sorgerecht) mit dem Kind im Ausland gehabt haben.
- Alter bei der Adoption: Das Kind muss vor Vollendung des 16. Lebensjahres adoptiert worden sein (oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn es zusammen mit einem leiblichen Geschwisterkind adoptiert wurde, das die Voraussetzungen erfüllt).
- Dringender Abreisebedarf: Der US-Bürger muss einen plötzlichen, zeitkritischen Grund für seine sofortige Rückkehr in die Vereinigten Staaten darlegen (z. B. medizinische Behandlungen, eine unerwartete Versetzung aufgrund einer Arbeitsstelle oder Sicherheitsbedenken).
- „Eindeutig genehmigungsfähiges“ Endurteil: Die Adoption muss im Ausland vollständig, endgültig und rechtsverbindlich sein.
Wann ist ein Adoptionsfall vom DCF ausgeschlossen? Was sind die Ausschlusskriterien?
- Verstoß gegen die 2-jährige Regel des Zusammenlebens: Wenn ein US-Bürger ins Ausland reist, ein Kind adoptiert und es nach nur sechs Monaten Zusammenleben in die USA bringen möchte, ist er nicht berechtigt, die Leistungen des DCF in Anspruch zu nehmen. Stattdessen muss er die regulären internationalen Adoptionsverfahren nutzen (das Verfahren für Waisenkinder mit Formular I-600 oder das Verfahren nach dem Haager Übereinkommen mit Formular I-800).
- Die „Stellvertreteradoption“ oder unvollständige Adoption: Wenn die Adoption nicht abgeschlossen ist (z. B. wenn die Eltern nur die gesetzliche Vormundschaft oder einen vorübergehenden Pflegestatus haben oder die Adoption „durch einen Stellvertreter“ ohne physische Anwesenheit der Eltern erfolgte), ist der Fall nicht zulässig.
- Keine unmittelbare Abreise: Wenn die Eltern zwei Jahre lang mit dem Kind zusammengelebt haben, aber einfach „nächstes Jahr in die USA zurückziehen möchten“, liegt kein Ausnahmefall vor. Sie werden aufgefordert, den Antrag I-130 online oder über eine inländische Postfachadresse einzureichen.
Weitere Teilnahmevoraussetzungen:
- Sie müssen einen Ehepartner mit US-amerikanischer Staatsbürgerschaft haben, um für Sie (den Begünstigten) ein Einwanderungsvisum beantragen zu können.
- Sie dürfen noch keinen regulären I-130-Antrag gestellt haben. Sobald ein I-130-Antrag über die USCIS (im Inland) eingereicht wurde, kann die US-Botschaft oder das US-Konsulat den DCF-Fall nicht mehr annehmen, da die Bearbeitung bereits begonnen hat.
WICHTIGE NOTIZ: Haager Übereinkommen
Ist das Land, in dem Sie das Kind adoptiert haben, Vertragsstaat des Haager Übereinkommens, gelten die üblichen nationalen Adoptionsbestimmungen, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie und Ihr Ehepartner tatsächlich als Expats im Ausland lebten und nicht eigens zur Adoption dorthin reisten. Konsularbeamte prüfen diese Fälle äußerst sorgfältig, um die Einhaltung des Haager Übereinkommens sicherzustellen.
Die DCF-Anfrage
Anträge auf DCF werden nach Ermessen der US-Botschaft oder des US-Konsulats, von dem aus Sie den Antrag stellen, genehmigt oder abgelehnt.
- Sie müssen zunächst die Anweisungen zur Beantragung der direkten konsularischen Einreichung befolgen, die in der Regel im Visa Navigator des Konsulats zu finden sind.
- Zusammen mit diesem Antrag müssen Sie auch Details angeben und Nachweis der Adoption, die unmittelbare Notwendigkeit, in die USA zurückzukehren und der Rechtmäßiger Wohnsitz eines US-Bürgers im Ausland Sie wohnen in
Die Botschaft oder das Konsulat, an das Sie die Anfrage senden, wird Ihnen in der Regel per E-Mail antworten. innerhalb von 3-5 WerktagenWenn Ihre Bewerbung angenommen wird, erhalten Sie eine Einladung zu einem persönlichen Termin in der Botschaft oder im Konsulat, um Ihre Unterlagen einzureichen. I-130-Petition, erforderliche Gebühren und Visa-Antrag Persönlich. Falls Sie nicht persönlich teilnehmen können, können Sie Ihre Bewerbung auch per Post einreichen.
Bereitstellung der entsprechenden Beweise
Bei der Beantragung eines DCF ist KRITISCH Sie müssen ausreichende Nachweise für Ihren Adoptions- und Umzugsbedarf erbringen. Die US-Botschaft oder das Konsulat wird sich nicht auf Ihre bloße Aussage verlassen; Sie müssen offizielle Dokumente, Erklärungen und/oder Schreiben vorlegen. Konsularbeamte benötigen konkrete Unterlagen, um die Dringlichkeit der Situation zu belegen.
Welche Art von Nachweisen sind erforderlich? In Adoptionsfällen ist ein unglaublich hoher Nachweisstandard erforderlich. staatlich ausgestellte Dokumentation weil die US-Regierung überprüfen zur Abwicklung, Integrierung, Speicherung und Es gab keine Fälle von Kinderhandel oder Sorgerechtsverletzungen..
Die von Ihnen als Nachweis vorgelegten Unterlagen:
- Endgültiger Adoptionsbeschluss: Ein offizieller, beglaubigter Adoptionsbeschluss des ausländischen Gerichts oder einer autorisierten Regierungsbehörde. Dieser muss eine beglaubigte englische Übersetzung sowie den Nachweis enthalten, dass das Kind vor dem 16. Lebensjahr adoptiert wurde.
- Die geänderte Geburtsurkunde des Kindes: zeigt die US-Bürger an, die als rechtliche Eltern aufgeführt sind.
- Offizielle Sorgerechtsverfügungen: Gerichtsdokumente, aus denen genau hervorgeht, wann das Sorgerecht erstmals den Eltern zugesprochen wurde (um zu beweisen, dass die 2-Jahres-Frist abgelaufen ist).
- Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes (2 Jahre): Nachweis, dass Kind und Elternteil unter einem Dach lebten.
- Schul- oder Kita-Unterlagen mit Angabe der Familienadresse.
- Kinderärztliche Unterlagen/medizinische Unterlagen, aus denen die Adresse des Kindes hervorgeht.
- Ausländische Volkszählungs- oder örtliche Polizeiregister (üblich in Ländern wie China oder Spanien).
- Mietverträge oder Grundbucheinträge, in denen die gesamte Familie aufgeführt ist.
- Nachweis über dringende/Notfall-Abreise: Genau wie beim Standard-DCF müssen Sie das Dokument vorlegen, das das auslösende Ereignis beschreibt – beispielsweise ein Schreiben über eine kurzfristige Versetzung, eine medizinische Diagnose, die eine sofortige Behandlung in den USA erfordert, oder einen Nachweis über einen Militäreinsatz.
Weitere Nachweise, die zusammen mit dem Adoptionsnachweis und dem Nachweis des sofortigen Umzugs einzureichen sind, sollten Folgendes umfassen:
- Die Heiratsurkunde zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner
- Die Ausweisdokumente des ausländischen Ehepartners
- Dokumente, die die US-Staatsbürgerschaft des Antragstellers und seinen Wohnsitz in dem Land, in dem er lebt, belegen
Blue Lake Law kann Ihnen heute helfen.
Die Beantragung einer Ausnahmeregelung für die direkte konsularische Antragstellung sollte nicht allein erfolgen, insbesondere nicht in der angespannten Situation, sich in unmittelbarer Nähe eines adoptierten Kindes aufzuhalten. Ein einziges fehlendes Dokument oder eine unklare Aussage kann darüber entscheiden, ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird und Ihr Fall wieder in die reguläre Bearbeitungszeit zurückversetzt wird.
Bei Blue Lake Law verstehen unsere Einwanderungsanwälte genau, worauf Konsularbeamte bei einem Antrag auf Ausnahmeregelungen achten. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um die richtigen Unterlagen zusammenzutragen, klare und überzeugende Stellungnahmen zu verfassen, die Ihre Adoptionssituation direkt mit der Notwendigkeit eines sofortigen Umzugs verknüpfen, und sicherzustellen, dass Ihr I-130-Antrag von Anfang an korrekt eingereicht wird.
Wir haben bereits zahlreichen Familien in den schwierigsten Momenten ihres Lebens geholfen, schnell wieder zusammengeführt zu werden, und wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Antrag beim Jugendamt (DCF) bestmöglich zu begründen. Wenn Sie ein Kind international adoptiert haben und sich in einer dringenden Situation befinden, die einen Umzug in die USA erfordert und Sie dazu zwingt, Möglichkeiten für eine beschleunigte Bearbeitung zu prüfen, kontaktieren Sie Blue Lake Law noch heute für ein Beratungsgespräch. In solchen Fällen ist Zeit entscheidend, und unser Team unterstützt Sie dabei, den Prozess so effizient wie möglich zu durchlaufen.
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