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Wie man ein O-1 Visum beantragt: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Leistungen

By George Lake

O-1 Visum: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Leistungen

 

Das O-1 Visum ist ein Nicht-Einwanderervisum mit doppelter Absicht für die US-Arbeit. Es richtet sich an Personen, die über außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport verfügen oder die nachweislich außergewöhnliche Leistungen in der Film- oder Fernsehbranche erbracht haben und für diese Leistungen national oder international Anerkennung gefunden haben.

 

Es gibt verschiedene Arten von O-1-Visa, je nachdem, welche Art von außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Leistungen auf Sie zutreffen. 

 

O-1A: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Sport 

 

O-1B: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten im Bereich der Künste oder außergewöhnlichen Leistungen in der Film- oder Fernsehbranche

 

Das O-2-Visum berechtigt Personen, Inhaber eines O-1A/B-Visums zu einer bestimmten Veranstaltung oder einem Auftritt zu begleiten. Das O-3-Visum ermöglicht Angehörigen von O-1A/B/2-Visuminhabern die Einreise in die USA mit einem Nichteinwanderungsvisum. 

 

Der „Dual-Intent“-Aspekt des O-1-Visums ermöglicht es den Begünstigten, sich für ein green card sobald sie sich rechtmäßig in den USA aufhalten und dort aufgrund ihrer besonderen Fähigkeiten arbeiten. 

 

O-1 Visum – Voraussetzungen für „Außergewöhnliche Fähigkeiten“

 

Um ein O-1-Visum zu erhalten, müssen Sie außergewöhnliche Fähigkeiten nachweisen, beispielsweise durch anhaltende nationale oder internationale Anerkennung oder herausragende Leistungen in der Film- und Fernsehbranche. Zudem müssen Sie sich vorübergehend in den USA aufhalten, um Ihre Arbeit in dem Bereich fortzusetzen, in dem Sie diese außergewöhnlichen Fähigkeiten erworben haben. Außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Sport bedeuten ein Fachwissen, das Sie zu den wenigen Prozent derjenigen zählt, die es an die Spitze ihres jeweiligen Fachgebiets geschafft haben. Im Allgemeinen ist kein Mindestabschluss erforderlich, lediglich nachgewiesene, hohe Fachkompetenz.

 

O-1A-Berechtigung: 

Die folgende Liste beschreibt, welche Nachweise zur Feststellung außergewöhnlicher Leistungen in Wissenschaft, Sport, Bildung und Wirtschaft herangezogen werden können. In der Regel muss der Hauptbewerber eine bedeutende Auszeichnung wie den Nobelpreis gewonnen haben oder mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen:

 

  • Auszeichnungen für herausragende Leistungen in Ihrem Fachgebiet (z. B. ein Preis bei einem wichtigen Start-up-Wettbewerb oder ein renommierter Forschungspreis).

 

  • Die Zugehörigkeit zu exklusiven Gruppen in Ihrem Fachgebiet, für deren Aufnahme „herausragende Leistungen“ erforderlich sind, die von nationalen oder internationalen Experten beurteilt werden.

 

  • Artikel in großen Medien, Fachzeitschriften oder Branchenpublikationen, die über Ihre Arbeit und Ihre Erfolge berichten.

 

  • Nachweis, dass Sie in Ihrem Fachgebiet als Gutachter für die Arbeit anderer tätig waren, beispielsweise als Peer-Reviewer für eine Fachzeitschrift oder als Mitglied einer Jury bei einem Startup-Wettbewerb.

 

  • Nachweise für einzigartige und wichtige Auswirkungen auf Ihr Fachgebiet, wie z. B. Patente, neue Technologien oder ein Geschäftsmodell, das eine ganze Branche verändert hat.

 

  • Verfassen von Forschungsarbeiten oder Artikeln in Fachzeitschriften oder großen Medien.

 

  • Eine wichtige Rolle (z. B. Gründer, Mitglied der Geschäftsleitung oder leitender Forscher) in einer Organisation mit einem hervorragenden Ruf innehaben.

 

  • Ein Gehalt oder eine Vergütung (einschließlich Aktien und Boni) zu erhalten, die deutlich höher ist als die anderer in Ihrem Bereich und an Ihrem Standort.

 

O-1B-Berechtigung: 

Die folgende Liste beschreibt, welche Nachweise zur Feststellung außergewöhnlicher Leistungen in den Bereichen Kunst und Film-/Fernsehbranche herangezogen werden können. Im Allgemeinen muss der Hauptantragsteller einen bedeutenden Preis wie einen Oscar oder Grammy gewonnen haben oder mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen:

 

  • Hat in Produktionen/Veranstaltungen mit herausragendem Ruf eine Hauptrolle gespielt oder wird diese noch spielen.

 

  • Erhebliche nationale/internationale Anerkennung durch Artikel, Rezensionen oder Veröffentlichungen in wichtigen Fachpublikationen oder Zeitungen.
  • Wurde in einer entscheidenden Rolle für Organisationen/Einrichtungen mit einem herausragenden Ruf ausgeführt.

 

  • Nachweislich große kommerzielle oder von Kritikern hochgelobte Erfolge.

 

  • Umfangreiche Anerkennung für Leistungen von Organisationen, Kritikern oder Regierungsbehörden.

 

  • Hohes Gehalt oder sonstige Vergütung im Vergleich zu anderen in diesem Bereich

 

O-1 Visumantragsverfahren

 

Ausländische Staatsangehörige mit außergewöhnlichen Fähigkeiten können den O-1-Visumsantrag nicht selbst stellen, da sie die Begünstigten sind. Für die Beantragung eines O-1-Visums benötigen Sie eine US-amerikanische Behörde oder einen Arbeitgeber, der den Antrag unterstützt. Bevor Sie die Visumanträge ausfüllen und Ihre Unterlagen einreichen, benötigen Sie … Schriftliches Gutachten Dieses Schreiben einer einschlägigen Fachgruppe, Gewerkschaft oder Arbeitgeberorganisation bestätigt Ihre außergewöhnlichen Fähigkeiten und dass die von Ihnen auszuführende Tätigkeit diese Expertise erfordert. Sollte es in Ihrem Fachgebiet keine geeignete Fachgruppe geben, kann Ihr Förderer eine Ausnahme von dieser Anforderung beantragen. 

 

Der US-amerikanische Sponsor reicht das Formular I-129 (Antrag auf Arbeitserlaubnis für Nicht-Einwanderer) zusammen mit den Nachweisen über die außergewöhnlichen Fähigkeiten des ausländischen Begünstigten und der schriftlichen Stellungnahme bei der USCIS ein. Die Bearbeitungszeit für diesen Antrag beträgt in der Regel drei bis sechs Monate. Gegen Gebühr ist auch eine beschleunigte Bearbeitung möglich, die die Bearbeitung des I-129-Antrags auf 15 Tage verkürzt. Die USCIS prüft den Antrag und teilt anschließend eine Entscheidung mit: Genehmigung, Ablehnung oder Anforderung weiterer Nachweise. Im Falle einer Ablehnung stehen Ihrem Sponsor und Ihrem Einwanderungsanwalt drei Optionen zur Verfügung: die erneute Einreichung des Antrags, ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder die Einlegung einer Berufung. Eine sofortige Ablehnung durch die USCIS ist jedoch selten. In der Regel fordert die Behörde entweder weitere Nachweise an oder teilt mit, dass die Einreise verweigert werden soll. Beides bietet die Möglichkeit, den Fall noch zu klären. 

 

Hinweis: Ihr Sponsor muss das Formular I-129 einreichen. mindestens 45 Tage bevor Sie, der ausländische Staatsangehörige, Ihre Arbeit aufnehmen, aber frühestens ein Jahr vor. 

 

Wird der Antrag genehmigt, sendet die USCIS das Formular I-797 (Notice of Action). Befindet sich der Begünstigte bereits rechtmäßig in den USA, kann er einen Antrag auf Statusanpassung stellen und ab dem im Formular I-797 angegebenen Datum für seinen US-amerikanischen Sponsor arbeiten. Befindet sich der ausländische Staatsangehörige jedoch außerhalb der USA, muss er das O-1-Visumverfahren über das Konsularverfahren fortsetzen. 

 

Konsularische Bearbeitung: In diesem Stadium erhält der ausländische Staatsangehörige einen Stempel in seinen Reisepass, der ihm die legale Einreise in die USA mit einem O-1-Visum über die zuständige US-Botschaft oder das zuständige US-Konsulat ermöglicht. Die folgende Liste beschreibt die einzelnen Schritte des konsularischen Verfahrens: 

 

  • Reichen Sie den DS-160 Nicht-Einwanderungsvisumantrag ein. Im Gegensatz zum I-129 müssen Sie als ausländischer Staatsangehöriger diesen als Hauptantragsteller einreichen.

 

  • Bezahlen Sie die DS-160-Bearbeitungsgebühren. 

 

  • Vereinbaren Sie einen persönlichen Interviewtermin in Ihrer örtlichen US-Botschaft oder Ihrem US-Konsulat.

 

  • Beim Interview müssen Sie Ihre I-797-Genehmigungsmitteilung, Ihren Reisepass und einen Nachweis Ihrer Fachkenntnisse vorlegen.

 

  • Bei Genehmigung wird Ihnen Ihr Reisepass mit dem O-1-Visumstempel in der Regel innerhalb von 5 bis 10 Werktagen zurückgesandt.

 

Sie können bis zu 10 Tage vor dem Beginn Ihres Antrags in die USA einreisen (Sie dürfen jedoch erst ab dem offiziellen Beginn arbeiten). An der Grenze erhalten Sie ein I-94-Formular, das Ihre Aufenthaltsgenehmigung genau angibt.

 

Blue Lake Law kann Ihnen heute helfen.

 

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Wir sammeln nicht nur Dokumente, sondern unterstützen Sie dabei, die spezifischen Nachweise zu ermitteln und zusammenzustellen – von Gutachten bis hin zu Belegen für die „außergewöhnliche Begabung“ –, die für die Erfüllung der USCIS-Kriterien erforderlich sind. Ob Sie Unternehmer, Forscher oder bildender Künstler sind: Wir strukturieren Ihre beruflichen Erfolge so, dass sie den spezifischen rechtlichen Anforderungen Ihrer Visakategorie entsprechen.

 

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