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Frankfurt nimmt jetzt DCF I-130-Fälle für niederländische Staatsangehörige entgegen!

By George Lake

Frankfurt nimmt jetzt DCF I-130-Fälle für niederländische Staatsangehörige entgegen!

 

Das US-Generalkonsulat in Frankfurt hat kürzlich bekannt gegeben, dass es Anträge niederländischer Staatsangehöriger auf Familienzusammenführung (Formular I-130) im Rahmen des Direct Consular Filing (DCF)-Verfahrens fallweise bearbeitet. In den letzten Monaten mussten niederländische Staatsangehörige für alle US-Visumanträge, die eine weitere konsularische Bearbeitung erforderten, persönlich im Konsulat in Frankfurt erscheinen. Die für niederländische Staatsangehörige angebotenen konsularischen Verfahren fielen nicht unter das DCF-Verfahren, sodass sie keinen Anspruch auf eine beschleunigte Bearbeitung ihrer I-130-Anträge hatten. 

 

Was ist DCF?

 

Die direkte Einreichung von Konsularanträgen (Direct Consular Filing, DCF) ermöglicht es bestimmten im Ausland lebenden US-Bürgern, ihren Antrag auf Familienzusammenführung (Formular I-130) direkt bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat in ihrem Wohnsitzland einzureichen, anstatt ihn an die USCIS-Zentrale in Chicago zu senden. Dadurch kann das Verfahren erheblich beschleunigt werden – mitunter auf nur drei bis vier Monate, da die Bearbeitung durch die USCIS im Inland entfällt, bevor der Antrag an das National Visa Center und anschließend an ein Konsulat für ein Interview weitergeleitet wird. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die DCF kein garantierter Anspruch ist. Die Annahme eines DCF-Antrags liegt im Ermessen der jeweiligen US-Botschaft oder des jeweiligen Konsulats. Nicht jede Botschaft oder jedes Konsulat akzeptiert DCF-Anträge, und diejenigen, die sie annehmen, können eigene Anforderungen, Terminvergabeverfahren und Zulassungskriterien haben. Einige Botschaften akzeptieren DCF-Anträge möglicherweise nur in Ausnahmefällen oder aus humanitären Gründen, während andere das Verfahren möglicherweise ganz ausgesetzt haben.

 

DCF aus Frankfurt 

 

Die US-Botschaft in Frankfurt prüft Anträge auf DCF (Disability Case Forecast) ausschließlich im Einzelfall, und die Genehmigung liegt im Ermessen der Konsularabteilung. Die Botschaft erkennt folgende Ausnahmefälle an, die für die Gewährung eines DCF in Frage kommen:

 

  • Militärische oder medizinische Notfälle
  • Bedrohungen der persönlichen Sicherheit, einschließlich häuslicher Gewalt oder regionaler Instabilität
  • Ein Kind, das sich dem 21. Lebensjahr nähert („aus dem Erwachsenenalter herausfällt“)
  • Kürzliche Einbürgerung des US-Bürgers als Antragsteller
  • Adoptionsfälle
  • Kurzfristige Versetzung oder Versetzung in die USA
  • US-Militärangehörige, die in Deutschland stationiert sind
  • Witwe/Witwer eines US-Bürgers stellt Selbstantrag

 

Antragsteller müssen die auf ihre Situation zutreffende Kategorie eindeutig angeben und entsprechende Nachweise beifügen. Nach Einreichung eines DCF-Antrags antwortet die Einwanderungsvisaabteilung in der Regel innerhalb von drei bis fünf Werktagen. Der Antragsteller wird darüber informiert, ob sein DCF-Antrag genehmigt wurde oder ob er den Antrag über das USCIS Chicago Lockbox einreichen muss. Die Bearbeitungsgebühr für das Formular I-130 über DCF in Deutschland beträgt 675 US-Dollar und ist an das US-Heimatschutzministerium zu entrichten.

Es ist wichtig zu verstehen, dass selbst wenn ein Umstand die Voraussetzungen zu erfüllen scheint, keine Garantie für eine Annahme besteht; das Konsulat behält sich die volle Entscheidungsgewalt über jeden Antrag vor.

 

Warum beantragen niederländische Staatsangehörige DCF über Frankfurt?

 

Das US-Generalkonsulat in Amsterdam bearbeitet routinemäßige Visaanträge, die Dienstleistungen der USCIS sind jedoch in Frankfurt konzentriert. Zwar gibt es in Amsterdam eine US-Botschaft, diese verfügt aber nicht über eine aktive Abteilung für Einwanderungsvisa. In den Niederlanden gibt es keine USCIS-Außenstelle, sodass keine US-Einwanderungsbehörde vor Ort Anträge entgegennehmen oder bearbeiten kann. Frankfurt beherbergt eine große USCIS-Außenstelle, weshalb die Bearbeitungskapazitäten des Konsulats in Amsterdam für DCF-Anträge möglicherweise eingeschränkt sind oder eine Weiterleitung über Frankfurt erfordern. 

 

Niederländische Staatsangehörige können ihren Antrag nun direkt in Frankfurt statt in Amsterdam stellen! Das ist eine großartige Neuigkeit, denn niederländische Staatsangehörige haben nach der Annahme durch das Konsulat Anspruch auf eine beschleunigte Bearbeitung. 

 

Blue Lake Law kann Ihnen heute helfen.

 

Wir von Blue Lake Law haben die Entwicklungen im US-Generalkonsulat in Frankfurt aufmerksam verfolgt und freuen uns, diese spannende Neuigkeit für niederländische Staatsangehörige mitteilen zu können. 

 

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende praktische Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Konsulat in Frankfurt und hat über diese Vertretung bereits zahlreiche I-130-Anträge und andere Visaangelegenheiten für niederländische Staatsangehörige erfolgreich bearbeitet. Wir kennen die spezifischen Anforderungen, Verfahren und Erwartungen der Einwanderungsvisaabteilung in Frankfurt und wissen, wie wir einen überzeugenden DCF-Antrag verfassen, der unseren Mandanten die bestmöglichen Bewilligungschancen bietet.

 

Wenn Sie US-Bürger sind, in den Niederlanden leben und Ihren Ehepartner, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in die USA holen möchten, ist dies eine wichtige Neuerung, die Ihr Verfahren deutlich beschleunigen kann. Kontaktieren Sie Blue Lake Law noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Unser erfahrenes Team begleitet Sie von Anfang bis Ende durch den gesamten DCF-Prozess.

 

Kompetente Beratung zur US-Einwanderung

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