By George Lake
Erweiterung Ihres E-1/E-2-Visastatus auf Ihre Familie
Sind Sie ausländischer Staatsbürger und beantragen ein E-1-Händlervisum oder ein E-2-Investorenvisum, und möchten Ihre Familie mit in die USA bringen? Gemäß den Richtlinien für E-1- und E-2-Visa können Angehörige des Hauptantragstellers unter Umständen rechtmäßig in die USA einreisen, dort arbeiten und/oder studieren – mit einem E-1-/E-2-Visum!
Abhängige
Als Angehörige gelten nur Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren. Das bedeutet, dass Eltern oder Geschwister des Hauptantragstellers nicht unter den E-1/E-2-Status fallen, sondern mit einem anderen Visum (z. B. B1/B2) in die USA einreisen müssen. Ehepartner müssen mit dem Hauptantragsteller rechtsgültig verheiratet sein. Lebenspartner werden nur anerkannt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen im Land der Eheschließung erfüllen und die Ehe dort rechtsgültig ist.
Angehörige erhalten die gleiche Visakategorie, die ihnen den Aufenthalt in den USA, den Schulbesuch und – im Falle von Ehepartnern – die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme erlaubt. Hinweis: Kinder dürfen nicht arbeiten. Sie können die Schule besuchen, ohne ein F-1-Studentenvisum beantragen zu müssen.
Der Hauptantragsteller (Inhaber eines E-1/E-2-Visums) muss Staatsangehöriger eines Landes sein, das mit den USA ein Schifffahrts- und Handelsabkommen abgeschlossen hat. Seine Angehörigen müssen jedoch nicht die Staatsangehörigkeit eines solchen Vertragsstaates besitzen.
Dauer und Gültigkeit des Aufenthaltsstatus Ihrer Angehörigen sind direkt an den Hauptantragsteller (E-1/E-2) gebunden. Sollten Sie als Hauptantragsteller aus irgendeinem Grund Ihren E-1/E-2-Visumstatus verlieren, verlieren Ihre Angehörigen automatisch ebenfalls ihren.
Der Hauptantragsteller eines E-1/E-2-Visums darf ins Ausland reisen und erhält bei seiner Rückkehr in die USA in der Regel automatisch eine zweijährige Wiedereinreiseerlaubnis. Reisen die Familienangehörigen separat ins Ausland und kehren in die USA zurück, gilt die neue Wiedereinreiseerlaubnis nicht für sie. Reisen der Hauptantragsteller und seine Angehörigen gemeinsam ins Ausland und kehren gemeinsam in die USA zurück, gilt die neue Wiedereinreiseerlaubnis auch für die Angehörigen. Um sich rechtmäßig in den USA aufzuhalten, müssen Familienangehörige die ihnen im Rahmen des E-1/E-2-Status gewährte Aufenthaltsdauer genau beachten und vor deren Ablauf eine Verlängerung beantragen.
Arbeitserlaubnis für Ehepartner
Ehepartner von E-1/E-2-Beschäftigten mit E-1/E-2-Status gelten als statusbedingt arbeitsberechtigt. Das bedeutet, dass sie ohne separate Arbeitserlaubnis arbeiten dürfen, sofern sie mit einer E-1S/E-2S-Angehörigenklassifizierung rechtmäßig in den USA einreisen. USCIS und CBP stellen für bestimmte Ehepartner von E-1/E-2-Beschäftigten Formulare I-94 mit dem neuen Einreisecode E-1S/E-2S aus. Ein gültiges Formular I-94 mit diesem neuen Code gilt als Nachweis der Arbeitsberechtigung. Inhaber einer E-1S/E-2S-Klassifizierung benötigen keine separate Arbeitserlaubnis (EAD), um in den USA zu arbeiten. Kinder des Hauptantragstellers erhalten kein „S“ auf ihrem Visum, da sie nicht zur Arbeit berechtigt sind.
Die Statusklassifizierung E-1S/E-2S ist speziell für Ehepartner von Inhabern eines E-1/E-2-Visums vorgesehen. Der Hauptantragsteller darf nur in dem in seinem Visum genannten Vertragsunternehmen arbeiten, während sein Ehepartner mit der Statusklassifizierung E-1S/E-2S berechtigt ist, für jedes Unternehmen in den USA zu arbeiten. Der Status E-1S/E-2S wird auf dem Formular I-94 (Einreise-/Ausreisekarte) vermerkt. Sollte Ihr Ehepartner aus irgendeinem Grund keine E-1S/E-2S-Klassifizierung erhalten (er kann beispielsweise eine E-1/E-2-Klassifizierung erhalten), muss er/sie den Antrag auf Arbeitserlaubnis (Formular I-765) stellen, um eine Arbeitserlaubnis (EAD) zu erhalten.
Antragsverfahren
Wenn Sie Ihren Antrag außerhalb der USA stellen, wird Ihr E-1/E-2-Familienvisumantrag von der zuständigen US-Botschaft oder dem zuständigen US-Konsulat in Ihrem Heimatland bearbeitet. Angehörige können ihre Visa gleichzeitig mit dem Hauptantragsteller oder zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Folgende Unterlagen sollten Sie Ihrem Antrag an die US-Botschaft oder das US-Konsulat beifügen:
- Jeder Angehörige muss sein eigenes Online-Antragsformular DS-160 für ein Nichteinwanderungsvisum ausfüllen.
- Bezahlen Sie Anmeldegebühren
- Bereiten Sie Unterlagen vor, die das familiäre Verhältnis belegen:
- Gültige Reisepässe.
- Heiratsurkunde (für den Ehepartner).
- Geburtsurkunden (für Kinder).
- Fotografien (5 x 5 cm, Farbe).
- Eine Kopie des E-1-Visums des Hauptantragstellers (falls der Antrag nach dem Hauptantragsteller gestellt wird).
Nach Einreichung Ihres Antrags muss Ihre Familie einen persönlichen Interviewtermin in der US-Botschaft oder dem US-Konsulat vereinbaren. Interviews für Angehörige finden oft gleichzeitig mit dem Hauptantragsteller statt. Obwohl sie auch später stattfinden können, wird dringend empfohlen, für die gesamte Familie denselben Termin zu vereinbaren. In der Regel müssen Antragsteller ab 14 Jahren am Visuminterview teilnehmen, dies kann jedoch je nach Konsulat variieren. Interviews für Angehörige im Rahmen des E-1/E-2-Visums (für Ehepartner/Kinder unter 21 Jahren) dienen der Überprüfung der familiären Beziehungen und der Sicherstellung, dass der Hauptantragsteller die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens erfüllt. Im Interview werden Heirats- oder Geburtsurkunden vorgelegt, die Verwandtschaftsverhältnisse nachgewiesen und das Visum des Hauptantragstellers geprüft. Im Allgemeinen wird bestätigt, dass die Familie beabsichtigt, während ihres Aufenthalts in den USA rechtmäßig zusammenzuleben. Bitte bringen Sie zu Ihrem Interview Kopien aller Dokumente mit, die Sie ursprünglich bei der Botschaft oder dem Konsulat eingereicht haben.
Der Konsularbeamte wird Sie unmittelbar nach dem Interview über die Entscheidung informieren. Die Genehmigung Ihres Antrags liegt im Ermessen des Konsularbeamten, der Ihr Interview durchgeführt hat. Im Falle einer Genehmigung behält der Beamte in der Regel die Pässe aller Antragsteller (einschließlich der Angehörigen) ein, um das Visum abzustempeln. Die Pässe werden üblicherweise innerhalb von 3–5 Werktagen zusammen mit dem Visum zurückgesandt. Angehörige können ihren Antrag zwar zusammen mit dem Hauptinvestor oder zu einem späteren Zeitpunkt stellen, ihre Genehmigung ist jedoch an die Genehmigung des E-1/E-2-Antrags des Hauptinvestors gebunden. Wird der Antrag des Hauptinvestors genehmigt, erhalten die Angehörigen in der Regel ebenfalls eine Genehmigung, sofern ihre Unterlagen vollständig und korrekt sind.
Blue Lake Law kann Ihnen heute helfen.
Die Beantragung eines E-1/E-2-Visums kann für Sie und Ihre Familie komplex sein, aber Sie müssen diese Herausforderung nicht allein bewältigen. Rechtsanwaltskanzlei Blue LakeUnsere erfahrenen Einwanderungsanwälte begleiten Sie durch jeden Schritt des Prozesses, von der ersten Eignungsprüfung bis zur endgültigen Genehmigung.
Unsere Einwanderungsdienstleistungen umfassen:
- E-1/E-2 Visumanträge: Wir erstellen und reichen vollständige und überzeugende Visumanträge im Namen von Vertragshändlern, Investoren und deren Angehörigen ein und maximieren so Ihre Chancen auf eine Genehmigung.
- Konsularische Bearbeitung & Vorbereitung auf das Interview: Unsere Anwälte sorgen dafür, dass Ihre Familie bestens auf das Interview in der Botschaft oder im Konsulat vorbereitet ist und alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
- Anpassung des Status: Wenn Sie sich bereits in den USA aufhalten und Ihren Einwanderungsstatus ändern möchten, können wir Sie bei der Einreichung der entsprechenden Anträge bei USCIS unterstützen.
- Beschäftigungserlaubnis: Wir helfen Ehepartnern von Inhabern eines E-1/E-2-Visums, ihre Rechte als Arbeitnehmer zu verstehen und gegebenenfalls das Formular I-765 einzureichen, um eine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) zu erhalten.
- Familienbasierte Einwanderung: Egal ob Sie einen Antrag für Ihren Ehepartner, Ihr Kind oder ein anderes Familienmitglied stellen, unser Team kann Ihnen helfen, Ihre Möglichkeiten zu verstehen und den Prozess effizient zu durchlaufen.
- Allgemeiner Einwanderungsberater: Von B-1/B-2-Visa für Verwandte, die nicht als Angehörige gelten, bis hin zur umfassenderen Einwanderungsplanung bieten wir Ihnen eine umfassende Rechtsberatung, die auf Ihre individuellen Umstände zugeschnitten ist.
At Rechtsanwaltskanzlei Blue LakeWir verstehen, dass Ihnen die Zukunft Ihrer Familie am wichtigsten ist. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein Beratungsgespräch und lassen Sie sich von unserem engagierten Team dabei unterstützen, Ihr Traumleben in den Vereinigten Staaten zu verwirklichen.
Kompetente Beratung zur US-Einwanderung
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Beratung zur US-Einwanderung – wir sind bestrebt, innerhalb eines Arbeitstages mit Ihnen in Kontakt zu treten.





