Mit dem E1-Visum für Vertragshändler können Staatsangehörige bestimmter Länder in die Vereinigten Staaten einreisen, um in erheblichem Umfang Handel zwischen ihrem Heimatland und den USA zu treiben. Nicht jedes Land ist dafür qualifiziert, und die Berechtigung hängt davon ab, ob zwischen den Vereinigten Staaten und dem Heimatland des Antragstellers ein Handels- und Schifffahrtsvertrag besteht. 

Nachfolgend finden Sie die vollständige Liste der E1-Vertragsländer.

Liste der Länder mit E1-Vertragshändlervisum

  • Argentina
  • Australien
  • Österreich
  • Belgien
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brunei
  • Kanada
  • Chile
  • China (Taiwan)
  • Kolumbien
  • Costa Rica
  • Kroatien
  • Dänemark
  • Estland
  • Äthiopien
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Honduras
  • Irland
  • Israel
  • Italien
  • Japan
  • Jordanien
  • Korea, Süden)
  • Kosovo
  • Lettland
  • Liberia
  • Luxemburg
  • Nordmazedonien 
  • Mexiko
  • Montenegro
  • Niederlande
  • Neuseeland
  • Norwegen
  • Oman
  • Pakistan
  • Paraguay
  • Philippinen
  • Polen
  • Portugal
  • Serbien
  • Singapur
  • Slowenien
  • Spanien
  • Suriname
  • Schweden
  • Schweiz
  • Thailand
  • Togo
  • Turkey
  • Vereinigtes Königreich* 

*Bitte beachten Sie: Der E1-Vertrag gilt für das Vereinigte Königreich selbst, nicht für den Commonwealth. Wenn Sie Staatsangehöriger eines Commonwealth-Landes sind, hängt die Berechtigung davon ab, ob Ihr Land einen eigenen Handels- und Schifffahrtsvertrag mit den Vereinigten Staaten hat, ein entsprechendes internationales Abkommen mit den USA besteht oder per Gesetz als entsprechendes Land eingestuft wurde.

Was das für Bewerber bedeutet

Wenn Ihr Land auf dieser Liste erscheint, sind Sie möglicherweise berechtigt, sich für eine E1-HändlervisumSollte Ihr Land jedoch nicht aufgeführt sein, müssen Sie möglicherweise alternative Visawege in Betracht ziehen, die Investitionen, Handel oder Beschäftigung innerhalb der USA ermöglichen.

Unser Team aus Einwanderungsspezialisten hilft Ihnen dabei, die Komplexität des E1-Visums für Vertragshändler zu bewältigen und andere Visaoptionen zu verstehen. 

Wie Blue Lake Law helfen kann

Blue Lake Law unterstützt Unternehmen und Privatpersonen weltweit in allen Phasen des US-E1-Visumverfahrens, von der Berechtigungsprüfung bis hin zur Vorbereitung und Einreichung der Anträge. Wir wissen, wie schwierig die Beantragung eines US-Visums sein kann, und bemühen uns, den Antragsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.