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Beantragung eines E-2-Investorenvisums aus Deutschland

By George Lake

Investorenvisum (E2) für Deutschland 

Die Vereinigten Staaten gelten seit Langem als Land der unbegrenzten Möglichkeiten und locken Menschen aus aller Welt mit dem Versprechen von Wohlstand und Erfolg. Für diejenigen, die in den USA investieren und ein Unternehmen führen möchten, bietet das E-2-Investorenvisum eine einzigartige und attraktive Möglichkeit, ihren amerikanischen Traum zu verwirklichen.

Vertragsinvestor (E2) Visa sind erhältlich für Deutsche Staatsangehörige Mit Deutschland haben die Vereinigten Staaten einen Handels- und Schifffahrtsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag ist formell bekannt als der USA – Deutschland E-2 InvestorenvisumDie Voraussetzungen für die Beantragung eines Händler- oder Investorenvisums gemäß Vertrag sind folgende: 

  • Diejenigen, die gerade dabei sind, einen erheblichen Kapitalbetrag in den Vereinigten Staaten zu investieren. Diese Investition kann Folgendes umfassen: Kauf eines bestehenden Unternehmensmachen a erhebliche Investition in ein bestehendes Unternehmen, ein Franchise kaufen or ein Unternehmen von Grund auf neu startenDie erforderliche Investitionssumme variiert je nach Art des Unternehmens und anderen Faktoren. Im Allgemeinen gilt: Die Investition sollte ausreichend sein, um den Erfolg des Unternehmens zu gewährleisten..
  • Hinweis – Die Investition kann durch Kredite finanziert werden, sofern diese auf den Namen einer Person oder eines Unternehmens mit der gleichen Staatsangehörigkeit wie der Hauptinvestor lauten.
  • Diejenigen, die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens entwickeln und leiten wollen. Als Antragsteller müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens 50 % des US-Unternehmens besitzen und kontrollieren. (Sollte dies nicht der Fall sein, müssen mindestens 50 % der Anteile am Unternehmen in den Händen einer Person oder eines Unternehmens liegen, die/das die gleiche Staatsangehörigkeit wie Sie besitzt.) Das bedeutet, dass die Möglichkeit besteht, ein E-2-Visum zu beantragen, wenn ein anderer deutscher Staatsangehöriger Eigentümer und Betreiber des Unternehmens ist, das der Antragsteller entwickeln und leiten möchte.Sie sollten in der Lage sein, das Unternehmen im Tagesgeschäft zu leiten und zu managen.
  • Hinweis – Sie benötigen nur das FÄHIGKEIT Als Hauptinvestor sind Sie nicht verpflichtet, das Unternehmen zu leiten und zu führen.

Investorenvisa (E2) stehen Führungskräften und spezialisierten, unverzichtbaren Mitarbeitern von Vertragsinvestoren zur Verfügung, die die gleiche Staatsangehörigkeit wie der Vertragsinvestor besitzen.

Ein E-2-Visum kann sein Wird nur an einen Hauptantragsteller ausgestellt, der deutscher Staatsangehöriger ist.E-2-Visa können nicht an Hauptantragsteller ausgestellt werden, wenn diese ihren Wohnsitz oder ihre Staatsangehörigkeit in einem Land haben, mit dem kein Abkommen besteht. 

Was ist ein Vertragsinvestorenvisum?

Das E-2-Investorenvisum ist ein Nichteinwanderungsvisum Diese Kategorie ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, aufgrund ihrer substanziellen Investition in ein US-Unternehmen in die Vereinigten Staaten einzureisen und dort zu arbeiten. Es handelt sich um eine Visakategorie im Rahmen des US-Einwanderungssystems. Ziel ist die Förderung des internationalen Handels, indem ausländische Staatsangehörige ermutigt werden, in Unternehmen auf amerikanischem Boden zu investieren und diese zu leiten.

Um ein E-2-Visum zu erhalten, müssen Antragsteller Staatsbürger eines Landes sein, das ein bilaterales Handels- und Schifffahrtsabkommen mit den Vereinigten Staaten hat. Die Liste der berechtigten Länder kann sich im Laufe der Zeit ändern. Daher ist es unerlässlich, die Berechtigung beim US-Außenministerium zu überprüfen, bevor Sie mit dem Antragsverfahren fortfahren. Diese Liste finden Sie hier auf der Website des Außenministeriums: Vertragsstaaten (state.gov)

In diesem Fall können deutsche Staatsangehörige das E-2-Visum unter der E-2-Investorenvisum USA-Deutschland  Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland.

So erhalten Sie ein E-2-Visum

Die Beantragung eines E-2-Investorenvisums im Rahmen eines Vertragsstaates umfasst mehrere Schritte. Die Botschaft bzw. das Konsulat jedes Vertragsstaates hat spezifische Besonderheiten und Fristen. DeutschlandNach der ersten Investition und der Sammlung von Dokumenten zum Nachweis von Eigentum und Kontrolle sind die Schritte wie folgt: 

  • Beantragung des Visums: Sobald Sie die notwendige Investition getätigt haben, können Sie das E-2-Visum beantragen. US-Konsulat in FrankfurtDer Bewerbungsprozess umfasst typischerweise die Einreichung verschiedener Formulare, Belege und die Zahlung der erforderlichen Gebühren.
  • InterviewNach Einreichung Ihres Antrags kann es erforderlich sein, dass Sie zu einem Interview im US-Konsulat in Frankfurt erscheinen. Während des Interviews haben Sie die Möglichkeit, Erläutern Sie Ihre Investitionspläne und -absichten.
  • Visa-Genehmigung: Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen E-2-Visumstempel in Ihren Reisepass, der Ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten ermöglicht. Das Visum wird in der Regel für einen verlängerbaren Zeitraum von bis zu fünf Jahren erteilt..
  •  Geschäftsbetrieb: Sobald Ihr Unternehmen in den Vereinigten Staaten angekommen ist, wird erwartet, dass es weiter wächst und Arbeitsplätze schafft. Ihr Visastatus hängt von der fortlaufenden Rentabilität und dem Erfolg des Unternehmens ab.

Vorteile eines E-2-Visums 

Das E-2-Vertrags-Investorenvisum bietet ausländischen Investoren und Unternehmern zahlreiche Vorteile:

  1. FLEXIBILITÄT Inhaber eines E-2-Visums haben die Flexibilität, in eine Vielzahl von Unternehmen zu investieren, darunter Startups, etablierte Firmen und Franchise-Unternehmen. Diese Flexibilität ermöglicht vielfältige Investitionsmöglichkeiten in verschiedenen Branchen.
  1. FAMILIENINKLUSION Inhaber eines E-2-Visums können ihre engsten Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren) als Angehörige in ihren Visumantrag einbeziehen. Angehörige erhalten ebenfalls die Erlaubnis, für die Dauer des Visums in den Vereinigten Staaten zu leben und zu arbeiten.
  1. KEINE QUOTE ODER LOTTO – Anders als bei manchen anderen Visakategorien gibt es für das E-2-Visum kein Quoten- oder Losverfahren. Solange Antragsteller die Zulassungskriterien erfüllen und substanziell in ein förderfähiges Unternehmen investieren, haben sie gute Chancen auf das Visum.
  1. VERLÄNGERBAR – E-2-Visa können unbegrenzt verlängert werden, sofern das Unternehmen weiterhin rentabel ist und die Investition die erforderlichen Kriterien erfüllt. Dies bietet Investoren langfristige Möglichkeiten, ihre Unternehmen in den USA zu gründen und auszubauen.
  1. WEG ZUR DAUERHAFTWOHNSITZUNG Das E-2-Visum ist zwar selbst ein Nichteinwanderungsvisum, kann aber für Investoren, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung anstreben, als Sprungbrett dienen. Durch den Nachweis einer signifikanten und nachhaltigen Investition können Inhaber eines E-2-Visums unter Umständen ein Einwanderungsvisum, wie beispielsweise ein EB-5-Investorenvisum, beantragen.
  1. BILDUNGSEINRICHTUNGEN Inhaber eines E-2-Visums und ihre Angehörigen haben Zugang zu Bildungsmöglichkeiten in den Vereinigten Staaten. Dazu gehört die Einschreibung an Schulen, Colleges und Universitäten, was das Visum zu einer attraktiven Option für Familien macht, die ihren Kindern eine qualitativ hochwertige Ausbildung ermöglichen möchten.
  1. ZUGANG ZUM US-MARKT – Investitionen in den USA bieten ausländischen Investoren Zugang zu einem der größten und dynamischsten Märkte der Welt. Dies kann zu erweiterten Geschäftsmöglichkeiten und Wachstumspotenzial führen.
  1. STABILITÄT – Die Vereinigten Staaten bieten politische und wirtschaftliche Stabilität, was insbesondere für Investoren attraktiv sein kann, die ein sicheres Umfeld für ihre Geschäftstätigkeit suchen.

Ehepartner und Kinder von Hauptantragstellern eines E-Visums 

Wenn der Ehepartner und die Kinder des Hauptantragstellers des E-2-Visums keine deutschen Staatsangehörigen sind, sondern Staatsangehörige eines Landes, das keinen Handels- und Schifffahrtsvertrag haben Wenn Ehepartner und Kinder mit den Vereinigten Staaten einen abgeleiteten E-2-Status erhalten, werden sie vorbehaltlich der Termin- und Einreichungsvorschriften des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Hauptantragsteller besitzt.

Beispiel (1)

  •  Wenn Jane die Hauptantragstellerin eines E-2-Visums ist und Staatsangehörige von Land A ist, das ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten hat, ihre Familie (Ehepartner und Kinder) jedoch Staatsangehörige von Land B sind, das kein Abkommen mit den USA hat, dann können Janes Ehepartner und Kinder den Status eines Angehörigen im E-2-Visum beantragen. Die Antragstellung erfolgt nach den Vorgaben von Land A hinsichtlich Terminplanung, Gebühren und Verfahren. 

Wenn der Ehepartner und die Kinder eines Hauptantragstellers für ein E-2-Visum keine deutschen Staatsangehörigen sind, Ihr Heimatland hat ein Handels- und Schifffahrtsabkommen mit den Vereinigten Staaten.Um einen abgeleiteten E-2-Visumstatus zu erhalten, unterliegen der Ehepartner und die Kinder des Hauptantragstellers den Termin- und Einreichungsvorschriften ihres eigenen Landes. 

Beispiel (2) 

  • Wenn John der Hauptantragsteller eines E-2-Visums ist und Staatsangehöriger von Land Y ist, das ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten hat, seine Familie aber Staatsangehörige von Land Z ist, das ebenfalls ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten hat, dann können Johns Ehepartner und Kinder einen abgeleiteten E-2-Status beantragen. Dieser Antrag wird gemäß den Bestimmungen von Land Z hinsichtlich Terminplanung, Gebühren und Antragsverfahren bearbeitet.

Anmeldegebühr

Die Bearbeitungsgebühr für ein E-2-Visum in Deutschland beträgt 315 US-Dollar. US-Konsulat in Frankfurt ermöglicht mehrere Einträge, die ab dem Datum der Einreichung 5 Jahre lang gültig sind. 

Der Hauptantragsteller wird den Antrag direkt bei der US-Konsulat in Frankfurt.

Konsulatsprüfung und -antwort 

Die US-Konsulat in Frankfurt Wir werden Ihre ersten Bewerbungsunterlagen prüfen. Dies kann bis zu 12 Wochen oder länger dauern, wenn die Bewerbungsunterlagen unvollständig sind.

Das Interview: 

  • Das Konsulat/die Botschaft wird den Hauptantragsteller und dessen Anwalt (falls vorhanden) per E-Mail kontaktieren, um einen Interviewtermin zu vereinbaren.
  • Das Interview ist ein obligatorischer Bestandteil des E-Visum-Antragsverfahrens. Dabei trifft der Hauptantragsteller einen Konsularbeamten und bespricht seinen Investitions- und Geschäftsplan. 
  • Das Vorstellungsgespräch muss innerhalb von 90 Tagen nach der Einladung stattfinden, um eine erneute Bewerbung zu vermeiden. 

Was Sie auf das Vorstellungsgespräch vorbereiten sollten: 

  • DS-160 Bestätigungsblatt (Bestätigungsseite, die Folgendes enthält): Strichcode aus dem Online-Antrag DS-160)
  • DS-165E (falls Sie ein systemrelevanter Mitarbeiter sind)
  • Reisepass und Foto (gültiger Reisepass mit mindestens einer leeren Seite für Visum und ein 5×5 cm Farbfoto (Aufnahmen innerhalb der letzten 6 Monate) 
  • Geschäftsdokumente (alle relevanten Unterlagen für Ihr Unternehmen/Ihre Investition und Die erforderlichen Qualifikationen müssen vorliegen (falls gefragt)
  • Angaben zum Beschäftigungsverhältnis – falls zutreffend (Schreiben des Unternehmens mit detaillierter Beschreibung der Stelle/ Gehalt/Qualifikationen/Kontaktinformationen des Unternehmens)

Herausforderungen und Überlegungen

Während das E-2-Vertrags-Investorenvisum zahlreiche Vorteile bietet, sollten potenzielle Antragsteller auch einige der Herausforderungen und Faktoren berücksichtigen, die es zu beachten gilt:

Vertragslandanforderung: Um ein E-2-Visum zu erhalten, müssen Sie aus einem Vertragsstaat stammen. Wenn Ihr Heimatland nicht auf der Liste steht, müssen Sie andere Visumoptionen prüfen.

Erhebliche Investition: Die Anforderungen an eine „erhebliche“ Investition können variieren und müssen ausreichen, um den Erfolg des Unternehmens zu gewährleisten. Die genaue Höhe hängt von Faktoren wie Branche und Standort des Unternehmens ab.

Wir können Ihnen heute helfen 

Unser Team von Blue Lake Law verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem US-Konsulat in Frankfurt. Wir konnten sogar einen Erfolg verzeichnen: Innerhalb von sechs Wochen nach Antragstellung bei der US-Botschaft in den Niederlanden wurde für einen niederländischen Staatsbürger ein E-2-Visum erteilt. 

Bei Blue Lake Law sind wir bestrebt, unseren Kunden dabei zu helfen, die Komplexität der US-Einwanderung zu bewältigen. Wenn Sie vor ähnlichen Herausforderungen stehen, sind wir hier, um Ihnen beim Erreichen Ihrer Einwanderungsziele zu helfen.

Kompetente Beratung zur US-Einwanderung

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