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Beantragung eines konsularischen Geburtsberichts aus dem Ausland

By George Lake

Konsularische Geburtsurkunde aus dem Ausland 

 

Ein Geburtsbericht für im Ausland geborene Kinder (Consular Report of Birth Abroad, CRBA) dient als Nachweis der US-Staatsbürgerschaft für Kinder, die im Ausland geboren wurden und deren Elternteil mindestens die US-Staatsbürgerschaft besitzt. Er ist die Grundlage für die Beantragung eines US-Passes. Der CRBA-Antrag muss vor dem 18. Geburtstag des Kindes gestellt werden. Es wird empfohlen, den Antrag so bald wie möglich nach der Geburt zu stellen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil die US-Staatsbürgerschaft besitzt und die Voraussetzungen für die Weitergabe der Staatsbürgerschaft gemäß dem US-Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (Immigration and Nationality Act, INA) erfüllt. 

 

CRBA-Anforderungen

 

Die folgende Liste beschreibt die Voraussetzungen und die Anspruchsberechtigung für die Beantragung einer CRBA für ein Kind, basierend auf dem Familienstand und der Staatsbürgerschaft der Eltern;

  • Ein Kind, das in der Ehe von zwei Eltern geboren wird, die US-Staatsbürger sind, oder von einem Elternteil, das kein Staatsbürger, sondern ein US-Angehöriger ist; 

 

  • Mindestens ein Elternteil muss vor der Geburt des Kindes in den USA oder ihren Territorien wohnen. 

 

  • Mindestens ein Elternteil hat eine genetische oder schwangerschaftsbedingte Verbindung zum Kind.

 

  • Beide Elternteile in der Ehe weisen eine elterliche Beziehung zum Kind nach (z. B. medizinische, steuerliche, Bildungsdokumente, die die elterliche Rolle belegen).

  • Ein Kind, das in der Ehe von einem Elternteil mit US-amerikanischer Staatsbürgerschaft und einem Elternteil mit ausländischer Staatsbürgerschaft geboren wurde;

 

  • Der US-amerikanische Elternteil hielt sich vor der Geburt des Kindes fünf Jahre lang physisch in den USA oder deren Territorien auf. Mindestens zwei dieser Jahre müssen nach dem 14. Lebensjahr liegen.

 

  • Mindestens ein Elternteil muss vor der Geburt des Kindes in den USA oder ihren Territorien wohnen. 

 

  • Mindestens ein Elternteil hat eine genetische oder schwangerschaftsbedingte Verbindung zum Kind.

 

  • Beide Elternteile in der Ehe weisen eine elterliche Beziehung zum Kind nach (z. B. medizinische, steuerliche, Bildungsdokumente, die die elterliche Rolle belegen).

  • Ein uneheliches Kind zweier Eltern, die US-Staatsbürger sind;

 

  • Der US-amerikanische Vater:

→ hat eine durch Beweise nachgewiesene Blutsverwandtschaft mit dem Kind

→ war zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes US-Staatsbürger

→ hat schriftlich zugestimmt, das Kind bis zum 18. Lebensjahr finanziell zu unterstützen

→ Der Vater erkennt die Vaterschaft des Kindes schriftlich oder unter Eid an, oder ein zuständiges Gericht hat die Vaterschaft festgestellt. 

 

  • Mindestens ein Elternteil hatte vor der Geburt des Kindes seinen Wohnsitz in den USA oder deren Territorien.

 

  • Wenn der US-amerikanische Vater diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das Kind die Staatsbürgerschaft erlangen, wenn die US-amerikanische Mutter sich vor der Geburt des Kindes ein Jahr lang ununterbrochen in den USA oder ihren Territorien aufgehalten hat.

  • Ein uneheliches Kind eines Vaters mit US-Staatsbürgerschaft;

 

  •  Der US-amerikanische Vater:

→ hat eine durch Beweise nachgewiesene Blutsverwandtschaft mit dem Kind

→ war zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes US-Staatsbürger

→ hat schriftlich zugestimmt, das Kind bis zum 18. Lebensjahr finanziell zu unterstützen

→ Der Vater erkennt die Vaterschaft des Kindes schriftlich oder unter Eid an, oder ein zuständiges Gericht hat die Vaterschaft festgestellt. 

 

  • Der US-amerikanische Vater hielt sich vor der Geburt des Kindes fünf Jahre lang physisch in den USA oder deren Territorien auf. Mindestens zwei dieser Jahre müssen nach dem 14. Lebensjahr liegen.

  • Ein uneheliches Kind einer Mutter mit US-Staatsbürgerschaft;

 

  • Ein Kind, das vor dem 11. Juni 2017 geboren wurde, erhält die Staatsbürgerschaft, wenn

→ Ein US-Bürger zum Zeitpunkt der Geburt 

→ Physischer Aufenthalt in den Vereinigten Staaten oder ihren Territorien für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr vor der Geburt des Kindes.

 

  • Ein Kind, das am oder nach dem 11. Juni 2017 wird die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn 

→ Ein US-Bürger zum Zeitpunkt der Geburt

→ Physischer Aufenthalt in den Vereinigten Staaten oder ihren Territorien für einen Zeitraum von fünf Jahren. Mindestens zwei dieser Jahre müssen nach dem 14. Lebensjahr liegen.

 

Beantragung der CRBA

 

Schritt 1:  

 

  • Füllen Sie den eCRBA-Antrag über MyTravelGov aus.

 

  • Beantragen Sie den ersten Reisepass für das Kind, indem Sie das Formular DS-11 ausfüllen. 
  • Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es aber erst, wenn Sie beim Termin Ihres Kindes dazu aufgefordert werden.

 

  • Beantragen Sie eine Sozialversicherungsnummer, wenn Ihr Kind unter 5 Jahre alt ist. 
  • Im Falle der Beantragung einer Sozialversicherungsnummer müssen Sie eine Erklärung einreichen, die folgenden Satz enthält: „Ich erkläre hiermit an Eides statt gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika, dass Folgendes wahr und richtig ist: Meinem Kind (Name des Kindes) wurde von der Sozialversicherungsbehörde nie eine Sozialversicherungsnummer ausgestellt.“

 

Schritt 2: Dokumente zusammenstellen; 

 

  • US-Passfoto des Kindes 

 

  • Nachweis der physischen Anwesenheit des US-amerikanischen Elternteils in den USA 

 

  • Die Geburtsurkunde des Kindes 

 

  • Nachweis der US-Staatsbürgerschaft der Eltern

 

  • Wenn ein Elternteil kein US-amerikanischer Staatsbürger ist, bringen Sie bitte dessen Reisepass oder einen anderen von der Regierung ausgestellten Lichtbildausweis mit.

 

  • Falls die Eltern des Kindes verheiratet sind, bringen Sie bitte die Heiratsurkunde mit.

 

  • Falls einer der Elternteile in der Vergangenheit verheiratet war, bringen Sie bitte das Original des Scheidungsurteils oder die Sterbeurkunde mit. 

 

  • Bringen Sie den ausländischen Reisepass des Kindes mit, falls dieser von einer anderen Nationalität ausgestellt wurde. 

 

  • Rücksendeumschlag bis 500 Gramm 

 

Schritt 3:  

 

  • Bezahlen Sie die Gebühren für eCRBA und den Reisepass. 

 

  • Für ein Kind unter 16 Jahren kostet die Passbeantragung 135 US-Dollar. 

 

  • Für ein Kind im Alter von 16 oder 17 Jahren kostet die Passbeantragung 165 US-Dollar.

 

  • Bezahlen Sie online und drucken Sie die Bestätigung aus, um sie zum Termin mitzubringen, oder bezahlen Sie alternativ beim Termin (Barzahlung oder Kredit-/Debitkarte werden akzeptiert).

 

Nach Abschluss der Schritte 1 bis 3 kann der/die Elternteil einen Termin bei der zuständigen US-Botschaft oder dem zuständigen US-Konsulat im jeweiligen Wohnsitzland vereinbaren. Elternteil(e) und Kind erscheinen zum Termin und bringen Originaldokumente (einschließlich einseitiger Kopien) mit. Alle Dokumente müssen in englischer Sprache vorliegen. Kann ein sorgeberechtigter Elternteil den Termin nicht wahrnehmen, muss er/sie ein notariell beglaubigtes DS-3053-Formular (Einwilligungserklärung) einreichen. Das notariell beglaubigte DS-3035-Dokument darf zum Zeitpunkt des Interviews nicht älter als drei Monate sein. Die Beglaubigung des DS-3035-Formulars muss bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat erfolgen; ein lokaler Notar kann dieses Formular nicht beglaubigen. Nach Einreichung aller Formulare und Durchführung des Interviews dauert die Bearbeitung und Zustellung des CRBA und des ersten Reisepasses etwa vier Wochen (je nach Einzelfall kann es zu Verzögerungen kommen). Die Sozialversicherungsnummer (SSN) wird dem/der Elternteil direkt von der Sozialversicherungsbehörde zugesandt. 

 

Wir können Ihnen heute helfen!

 

At Rechtsanwaltskanzlei Blue LakeWir haben Erfahrung in der Begleitung von Mandanten durch das CRBA-Verfahren. Ganz gleich, vor welchen Einwanderungsproblemen Sie stehen, wir wissen, wie wichtig Präzision und Schnelligkeit für Ihren Fall sind. 

Wir unterstützen Sie bei der Feststellung der Anspruchsberechtigung Ihres Kindes, der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, der Vorbereitung auf Ihr Interview und der Erstellung aller notwendigen Formulare, damit Ihr Antrag korrekt und effizient eingereicht wird. Bei Blue Lake Law legen wir Wert auf eine klare und effektive Kommunikation mit unseren Mandanten und den US-Einwanderungsbehörden.

Jetzt Kontakt aufnehmen um Ihnen bei der Beantragung einer konsularischen Geburtsurkunde für Ihr Kind zu helfen. 

 

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