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Das Händlervisum (Vertragshändlervisum): E-1 

By George Lake

Das Händlervisum (Vertragshändlervisum): E-1 

 

Das E-1-Visum für Nicht-Einwanderer berechtigt Staatsangehörige von Ländern, mit denen die Vereinigten Staaten ein Handels- und Schifffahrtsabkommen (oder ein gleichwertiges internationales Abkommen/Gesetz) unterhalten, zur Einreise in die USA ausschließlich zum Zweck des internationalen Handels. Der Handel muss von erheblichem Umfang sein und zwischen dem Heimatland des Antragstellers und den USA stattfinden. Dies kann beispielsweise durch ein ausländisches Unternehmen nachgewiesen werden, das seit mindestens zwölf Monaten regelmäßig ein hohes Volumen an Waren oder Dienstleistungen mit den USA austauscht, wobei mindestens 50 % seines gesamten internationalen Handels direkt zwischen den USA und seinem Heimatland, mit dem das Abkommen besteht, abgewickelt werden.

 

E-1 Qualifikationen

 

  • Sie müssen Staatsangehöriger eines Landes sein, mit dem die Vereinigten Staaten einen Handels- und Schifffahrtsvertrag unterhalten oder mit dem die Vereinigten Staaten ein entsprechendes internationales Abkommen unterhalten, oder das durch Gesetzgebung als entsprechendes Land anerkannt wurde. 

 

  • Sie müssen nachweisen können, dass Sie einen substanziellen Handel zwischen den Vereinigten Staaten und dem Vertragsstaat betreiben können, der den Vertragshändler für die E-1-Klassifizierung qualifiziert hat.

 

Handel bezeichnet den bestehenden internationalen Austausch von Handelsgütern gegen Entgelt zwischen den Vereinigten Staaten und dem Vertragsstaat. Zu den Gütern, die im Rahmen des E-1-Visums gehandelt werden dürfen, gehören unter anderem folgende: 

 

  • Shop
  • Leistungen
  • Internationales Bankwesen
  • Versicherung
  • Transport
  • Tourismus
  • Technologie und ihr Transfer
  • Einige Aktivitäten zur Nachrichtenbeschaffung

 

Was versteht man unter „substanziellem“ Handel?

 

Dies bezieht sich auf das Handelsvolumen, das ausreicht, um einen kontinuierlichen Fluss gewährleisten Es handelt sich um Güter des internationalen Handels, deren Warenverkehr im Laufe der Zeit zahlreiche Transaktionen umfasst. Es gibt keine Mindestanforderung hinsichtlich des Geldwertes jeder einzelnen Transaktion. 

 

Bei der Beurteilung, ob ein Handelsgeschäft wesentlich ist, spielt der monetäre Wert der Transaktionen eine relevante Rolle. Allerdings wird dem größeren Gewicht der Lautstärke, Frequenz, , KONTINUITÄT Wenn Sie Inhaber oder Angestellter eines kleineren internationalen Unternehmens sind und mit den USA Handel treiben möchten, können Sie ein E-1-Visum beantragen. Die Einnahmen aus dem hohen Handelsvolumen in den USA sind ausreichend und sprechen sogar für das E-1-Abkommen. Sobald der Handel in den USA etabliert ist, muss das Unternehmen mit dem E-1-Handelsabkommen zu mindestens 50 % im Besitz von Staatsangehörigen des Vertragslandes sein.

 

Allerdings ist für den Haupthandel (die wichtigsten gehandelten Waren/Dienstleistungen) vorgeschrieben, dass das Handelsvolumen zwischen dem Vertragsstaat und den USA mindestens 50 % des gesamten internationalen Handels eines Unternehmens (der Gesamtwert aller Exporte und Importe) betragen muss.

 

Hauptgeschäft vs. Gesamtgeschäft: Die Regelung erfasst nicht das gesamte Geschäftsvolumen des Unternehmens, sondern nur dessen internationale Transaktionen. Wenn ein Unternehmen 70 % seines Geschäfts im Inland abwickelt, werden diese 70 % bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

 

Ein Beispielszenario: 

 

Stellen Sie sich ein Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich (einem Vertragsstaat) vor, das folgendes Gesamtumsatzvolumen aufweist:

 

100,000 US-Dollar im gesamten internationalen Handel.

40,000 US-Dollar im Handel mit den Vereinigten Staaten.

30,000 US-Dollar im Handel mit Frankreich.

30,000 US-Dollar im Handel mit Deutschland.

 

Ergebnis: Das Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen für den E-1-Status nicht, da sein Handel mit den Vereinigten Staaten (40,000 US-Dollar) nur 40 % seines gesamten internationalen Handels ($ 100,000).

 

Antrag für Ihren Mitarbeiter

 

Sie können das E-1-Visum als Hauptunternehmer beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie persönlich die Staatsbürgerschaft eines Vertragsstaates besitzen, mindestens 50 % des Unternehmens halten und die Geschäftstätigkeit leiten. Auch Angestellte können das E-1-Visum beantragen. Sie müssen dieselbe Staatsangehörigkeit wie der Hauptunternehmer/Arbeitgeber besitzen und eine leitende, aufsichtsführende oder fachlich qualifizierte Position innehaben. Leitende oder aufsichtsführende Aufgaben sind solche, die dem Angestellten die letztendliche Kontrolle und Verantwortung für den gesamten Betrieb des Vertragsunternehmens oder eines wesentlichen Teilbereichs davon übertragen. 

 

Nehmen wir an, Sie bewerben sich für eine Stelle als Mitarbeiter mit wichtigen Fachkenntnissen. Sie müssen nachweisen, dass dessen besondere Fähigkeiten und/oder Eignungen für den reibungslosen Betrieb des Vertragsunternehmens unerlässlich sind. Je nach Sachlage können verschiedene Eigenschaften oder Umstände diese Anforderung erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

 

  • Der Grad der nachgewiesenen Fachkompetenz des Mitarbeiters im jeweiligen Tätigkeitsbereich

 

  • Ob andere über die spezifischen Fähigkeiten des Mitarbeiters verfügen

 

  • Das Gehalt, das mit diesen besonderen Qualifikationen erzielt werden kann

 

  • Ob die erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen in den Vereinigten Staaten leicht verfügbar sind

 

Kenntnisse einer fremden Sprache und Kultur allein genügen dieser Anforderung nicht. Beachten Sie, dass eine Fähigkeit, die zu einem bestimmten Zeitpunkt unerlässlich ist, zu einem späteren Zeitpunkt alltäglich werden kann und daher möglicherweise nicht mehr erforderlich ist.

 

Ist der Hauptarbeitgeber keine natürliche Person, muss es sich um ein Unternehmen oder eine Organisation handeln. Dieses Unternehmen muss zu mindestens 50 % im Besitz von Personen sein, die sich bereits rechtmäßig in den USA aufhalten und die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates besitzen. Diese Eigentümer müssen entweder den Status eines nicht-immigrantischen Vertragshändlers besitzen oder, falls sie sich nicht in den USA aufhalten, die Voraussetzungen für eine Einreise in die USA erfüllen. 

 

Einreichung des E-1 Visumantrags

 

Um ein E-1-Visum zu beantragen, müssen alle Hauptantragsteller und Angestellten der Handelskammer folgende Unterlagen einreichen:

 

  • Formular DS-160 online
  • Füllen Sie das Formular DS-156E (Antragsformular für Nicht-Einwanderer im Rahmen eines Vertrags mit Händlern) aus.
  • Nach Zahlung der erforderlichen Gebühren ist eine Kopie der Quittung erforderlich.
  • umfangreiche Dokumentation, die einen substanziellen Handel zwischen den Vereinigten Staaten und ihrem Vertragsland belegt

 

Der Antragsprozess umfasst mehrere Schritte und wird in der Regel über die zuständige US-Botschaft oder das US-Konsulat im jeweiligen Vertragsstaat abgewickelt. Die Nachweise über die Anspruchsberechtigung müssen gemäß den spezifischen Anweisungen der jeweiligen Botschaft oder des jeweiligen Konsulats eingereicht werden.

 

Folgende Dokumente werden benötigt: 

 

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für den Status eines Vertragshändlers erfüllen.

 

  • Nachweise über einen „substanziellen“ und „wichtigen“ Handel zwischen den USA und dem Vertragsstaat (z. B. Rechnungen, Versanddokumente, Transaktionsaufzeichnungen)

 

  • Nachweis, dass das Unternehmen zu mindestens 50 % im Besitz von Staatsangehörigen des Vertragslandes ist
  • Ein gültiger Reisepass, Fotos, die den US-Bestimmungen entsprechen, und gegebenenfalls ein Qualifikationsnachweis, falls Sie sich als Arbeitnehmer bewerben.

 

  • Falls Sie Angestellter sind, reichen Sie bitte ein Schreiben auf Firmenpapier ein, in dem Sie Ihre Berufsbezeichnung, Ihre Funktion, Ihr Gehalt und Ihre Qualifikationen für eine Position mit Führungs-, Aufsichts- oder Schlüsselqualifikationen detailliert darlegen. 

 

Anträge werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann je nach US-Botschaft oder -Konsulat, bei dem Sie den Antrag stellen, bis zu drei Monate (90 Werktage) dauern. Alle Antragsteller müssen zu einem persönlichen Gespräch in der US-Botschaft oder dem Konsulat erscheinen, bei dem sie ihren Antrag stellen. Es empfiehlt sich, zu diesem Gespräch Kopien aller ursprünglich eingereichten Dokumente mitzubringen. 

 

Wird Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie ein Nichteinwanderungsvisum, das Ihnen die legale Einreise in die USA und die Ausübung Ihrer Tätigkeit im Vertragsunternehmen gestattet. Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren können ebenfalls einen Nichteinwanderungsstatus erhalten, der es ihnen ermöglicht, gemeinsam mit dem Hauptunternehmer/Mitarbeiter in die USA zu ziehen.

 

E-1 Visabedingungen  

 

Qualifizierte Vertragshändler und -angestellte dürfen sich zunächst maximal 2–5 Jahre in den USA aufhalten (die Dauer kann je nach Herkunftsland variieren). Die Anzahl der Verlängerungen, die einem E-1-Nichtimmigranten gewährt werden können, ist nicht begrenzt. Alle E-1-Nichtimmigranten hingegen muss die Absicht haben, die Vereinigten Staaten zu verlassen wenn ihr Status abläuft oder beendet wird.

 

Unterschiede zwischen E-1- und E-2-Visa

 

Möglicherweise kennen Sie das E-2-Investorenvisum, das häufig mit dem E-1-Händlervisum in Verbindung gebracht wird. Der grundlegende Unterschied zwischen den Visa E-1 und E-2 liegt in ihrem Zweck. E-1-Visa dienen dem internationalen Handel, während E-2-Visa Kapitalinvestitionen ermöglichen. Beide Visa setzen die Erfüllung der jeweiligen Abkommen voraus, jedoch müssen E-1-Händler einen substanziellen Handel zwischen den USA und ihrem Heimatland betreiben, während E-2-Investoren erhebliches Kapital in den Aufbau eines US-Unternehmens investieren müssen.

 

Manche Unternehmen weisen naturgemäß sowohl Handels- als auch Investitionsaspekte auf. Hauptantragsteller können sowohl ein E1- als auch ein E2-Visum für dasselbe Unternehmen/denselben Mitarbeiter beantragen. Nur wenn Ihre Umstände erfüllen die besonderen Anforderungen sowohl für Handel als auch für Investitionen.Das Unternehmen muss einen umfangreichen internationalen Handel zwischen den USA und einem Vertragsstaat betreiben (E1) und gleichzeitig erhebliche Kapitalinvestitionen zur Entwicklung und Leitung des Geschäfts tätigen (E2). Bei einem kombinierten Antrag müssen Sie sowohl ein erhebliches Handelsvolumen als auch die Investition unwiderruflicher Mittel nachweisen. Sowohl der Händler/Investor als auch das Unternehmen müssen die Staatsangehörigkeit des Vertragsstaates besitzen.

 

Blue Lake Law kann Ihnen heute helfen!

 

Die Beantragung eines E-1-Visums kann komplex sein, und es ist entscheidend für einen erfolgreichen Ausgang, sicherzustellen, dass Ihr Antrag alle Anforderungen erfüllt, vom Nachweis eines substanziellen Handels bis hin zur Zusammenstellung der richtigen Dokumentation. 

 

Wir von Blue Lake Law verfügen über umfassende Erfahrung mit der Beantragung von Nicht-Einwanderungsvisa aus dem Ausland. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Verfahrens, von der Prüfung Ihrer Anspruchsberechtigung bis hin zur Erstellung eines aussagekräftigen und überzeugenden Antrags. 

 

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um den ersten Schritt zur Sicherung Ihres E-1 Treaty Trader Visums zu unternehmen.

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