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Erlangung der US-Staatsbürgerschaft für ein Kind

By George Lake

Erlangung der US-Staatsbürgerschaft für ein Kind

 

Es gibt verschiedene Wege, einem Kind die US-Staatsbürgerschaft zu verleihen, je nachdem, ob es in den USA geboren wurde, außerhalb der USA als Kind mindestens eines US-Staatsbürgers geboren wurde oder adoptiert wurde. Einige der wichtigsten Wege zur Erlangung der Staatsbürgerschaft für Ihr Kind sind: 

 

Konsularischer Geburtsbericht (CRBA)

 

Wenn Sie US-Staatsbürger sind, im Ausland leben und Ihr Kind in Ihrem Wohnsitzland geboren wurde, sollten Sie so bald wie möglich nach der Geburt eine Geburtsurkunde (Consular Report of Birth Abroad, CRBA) beantragen. Die CRBA ist der offizielle Nachweis der US-Staatsbürgerschaft für ein Kind, das außerhalb der USA geboren wurde und dessen Elternteil mindestens US-Staatsbürger ist. Sie ist Voraussetzung für die Beantragung des ersten US-Passes. Der Antrag muss vor dem 18. Geburtstag des Kindes gestellt werden. Alle CRBA-Anträge im Ausland werden von Ihrer zuständigen Botschaft oder Ihrem Konsulat bearbeitet. Beide Elternteile (falls zutreffend) und das Kind müssen persönlich zum CRBA-Termin erscheinen. Kann ein Elternteil nicht erscheinen, ist ein von einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat beglaubigtes DS-3053-Formular erforderlich.

 

Ein Kind kann die US-Staatsbürgerschaft bei der Geburt erwerben, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt US-Staatsbürger war und die Anforderungen des US-Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act) hinsichtlich des physischen Aufenthalts und des Verwandtschaftsverhältnisses erfüllt. Mindestens ein Elternteil muss mit dem Kind genetisch verwandt sein. Der US-amerikanische Elternteil muss sich vor der Geburt fünf Jahre lang in den USA aufgehalten haben, davon zwei Jahre nach dem 14. Lebensjahr. Kinder unter 18 Jahren können die US-Staatsbürgerschaft bei der Geburt erwerben. 

 

Der erste Schritt ist das Ausfüllen des CRBA-Antrags online (eCRBA) über MyTravelGov. Sie benötigen außerdem das Formular DS-11 für den Reisepass Ihres Kindes. Eine Sozialversicherungsnummer können Sie optional beantragen. Anschließend müssen Sie alle relevanten Dokumente für Ihren persönlichen Termin bei Ihrer zuständigen Botschaft oder Ihrem Konsulat zusammenstellen. 

 

Die Ausstellung von CRBA und Reisepass dauert in der Regel etwa vier Wochen. Sozialversicherungskarten werden separat von der SSA versandt.

 

Einbürgerung N-400 Automatische Staatsbürgerschaft (Kinder unter 18 Jahren)

 

Der Einbürgerungsprozess ist der Prozess, bei dem ausländische Staatsangehörige, die rechtmäßige ständige Einwohner sind, green card Inhaber einer US-Staatsbürgerschaft können diese beantragen. Im Gegensatz zur Geburtsstaatsbürgerschaft erfordert die Einbürgerung bestimmte Wohnsitzauflagen, Sprach- und Kulturtests, ein bestimmtes Alter und einen einwandfreien Leumund. Wenn jedoch Kinder die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen, erhalten sie diese unter bestimmten Voraussetzungen automatisch. Es gibt einige spezifische Anforderungen, Formulare und Fälle, in denen ein Kind nicht automatisch durch die Einbürgerung seiner Eltern die US-Staatsbürgerschaft erlangt. 

 

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor ein Kind von Eltern, die die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erlangt haben, eingebürgerter Staatsbürger werden kann.

  • Das Kind muss unter 18 Jahre alt sein, wenn die Eltern die Einbürgerung beantragen. 
  • Das Kind muss ein rechtmäßiger ständiger Einwohner sein (green card Halter)
  • Das Kind muss sich in den USA aufhalten und unter der rechtlichen und tatsächlichen Obhut der Eltern stehen. 
  • Das Kind darf nicht verheiratet werden

 

N-600 (Keine automatische Staatsbürgerschaft) 

 

Wenn die Staatsbürgerschaft des Kindes nicht automatisch erworben wird oder weitere Informationen benötigt werden, reichen die Eltern das Formular N-600 ein, einen Antrag auf Ausstellung einer Staatsbürgerschaftsurkunde. Mit dem Formular N-600 können US-amerikanische Eltern nachweisen, dass ihr Kind die Staatsbürgerschaft bei der Geburt im Ausland oder vor dem 18. Lebensjahr automatisch erworben hat. Dies ist eine Alternative zur Einbürgerung. Eltern oder Erziehungsberechtigte (die US-Staatsbürger sind) stellen den Antrag für ein minderjähriges Kind. Dies sollte erfolgen, nachdem die Eltern eingebürgert wurden und das Kind die Voraussetzungen für die US-Staatsbürgerschaft erfüllt. Sie sollten das Formular N-600 auch dann ausfüllen, wenn das Kind außerhalb der USA geboren wurde, die Staatsbürgerschaft über die Eltern beantragt hat, aber vor dem 18. Lebensjahr keine konsularische Geburtsurkunde erhalten hat.

 

Prüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung: Erfüllt Ihr Kind die zum Zeitpunkt seiner Geburt oder vor dem 18. Lebensjahr geltenden Gesetze?

 

Das N-600-Verfahren: 

 

  • Sammeln Sie Nachweise; Geburtsurkunde, Heiratsurkunde der Eltern, Einbürgerungs-/Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern, green cards und Fotos.
  • Reichen Sie das Formular N-600 bei USCIS ein; dies kann online oder per Post erfolgen. 
  • Die erforderliche Bearbeitungsgebühr beträgt 1,385 US-Dollar; Informationen zu Ausnahmen (z. B. für Militärangehörige, Adoptierte usw.) finden Sie auf der Website der USCIS.
  • Biometrische Datenerfassung; dies ist ein persönlicher Termin, bei dem Fingerabdrücke und Fotos aufgenommen werden.
  • Treueeid; Kinder über 14 Jahren leisten den Eid, Kinder unter 14 Jahren in der Regel nicht.
  • Sie erhalten die Bescheinigung; die USCIS stellt die Staatsbürgerschaftsurkunde nach Genehmigung aus; dies geschieht in der Regel, nachdem das Kind seine/ihre Unterlagen abgegeben hat. green card (falls zutreffend) und nach Ablegung des Eides. 

 

Sobald das Kind seine Staatsbürgerschaftsurkunde erhalten hat, kann es einen Reisepass beantragen. Das Formular N-600 belegt zwar die US-Staatsbürgerschaft des Kindes, der Reisepass dient aber gleichzeitig als Staatsbürgerschaftsnachweis. 

 

Kinder mit Wohnsitz außerhalb der USA (N-600K)

 

Wenn ein im Ausland geborenes Kind von US-Staatsbürgern die US-Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss es das Verfahren N-600K durchlaufen. Der Child Citizenship Act von 2000 änderte das Immigration and Nationality Act (INA) und schloss im Ausland geborene Kinder ein, die nicht automatisch die US-Staatsbürgerschaft erhielten, weil sie bestimmte Voraussetzungen für das Einbürgerungsverfahren und das oben genannte N-600K-Verfahren nicht erfüllten. Das N-600K-Verfahren ist für Kinder vorgesehen, die außerhalb der USA leben und deren Eltern US-Staatsbürger sind. 

 

Kinder, die außerhalb der USA leben, können eingebürgert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 

 

  • Die Person ist ein Kind eines US-Staatsbürgers, das seine Staatsbürgerschaft durch Geburt oder Einbürgerung erworben hat. (Einschließlich Adoptiveltern).
  • Der Elternteil oder der gesetzliche Vormund des Kindes erfüllt die erforderliche physische Anwesenheit in den USA oder einem Außengebiet. 
  • Das Kind ist unter 18 Jahre alt.
  • Das Kind befindet sich außerhalb der USA in der Obhut eines US-Bürgers.
  • Das Kind ist zum Zeitpunkt der Genehmigung des Antrags und zum Zeitpunkt der Einbürgerung rechtmäßig in den USA zugelassen und befindet sich physisch dort. 

 

Einreichungsverfahren N-600K: 

 

  1. Füllen Sie das Formular N-600K aus.

 

  1. Dokumente sammeln; Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zum US-Bürger (Elternteil und/oder gesetzlicher Vormund), erforderliche physische Anwesenheit des Vormunds (Schule, Arbeit, Steuerunterlagen usw.). 

 

  1. Die Anmeldegebühren betragen 1,170 US-Dollar; Informationen zu Ausnahmen finden Sie auf der Website der USCIS. 

 

  1. Das Formular kann per Post an die dafür vorgesehene USCIS-Postfachadresse gesendet werden. 

 

Nach Prüfung Ihres Falls erhalten Sie von der USCIS eine vorläufige Genehmigung. Anschließend wird ein persönliches Interview in einem USCIS-Büro in den USA vereinbart. Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind für die Einreise in die USA und die Teilnahme an diesem Interview ein Nichteinwanderungsvisum erhält. Die Entscheidung über die Einbürgerung Ihres Kindes liegt im Ermessen des USCIS-Beamten. Im Falle einer Genehmigung muss Ihr Kind den Treueeid ablegen. Danach erhält es eine Einbürgerungsurkunde. Im letzten Schritt kann mit dieser Urkunde ein US-Pass beantragt werden. 

 

Der entscheidende Vorteil bei der Einreichung eines N-600K-Formulars besteht darin, dass auf diesem Weg dem Kind die Staatsbürgerschaft und eine lebenslange Staatsbürgerschaftsurkunde gewährt werden, während die Familie im Ausland bleiben kann. 

 

Großeltern als Antragsteller 

 

Wenn Sie US-Staatsbürger und Großelternteil eines ausländischen Kindes sind, kann dieses unter Umständen über das Formular N-600K (Antrag auf Einbürgerung und Ausstellung einer Urkunde) die US-Staatsbürgerschaft erhalten. Mit diesem Verfahren wird einem im Ausland geborenen Kind, das nicht automatisch bei der Geburt die Staatsbürgerschaft erworben hat, eine Staatsbürgerschaftsurkunde ausgestellt.

 

Ein Großelternteil mit US-Staatsbürgerschaft darf die Staatsbürgerschaft seines im Ausland geborenen Enkelkindes beantragen, wenn und nur wenn: 

 

  • Wenn der Elternteil des Kindes (das Kind der Großeltern) verstorben ist oder die Anforderungen an die physische Anwesenheit nicht erfüllt.
  • Der US-amerikanische Großelternteil muss sich mindestens 5 Jahre lang physisch in den USA aufhalten (2 Jahre nach dem 14. Lebensjahr).
  • Das Kind, für das die Großeltern die Patenschaft übernehmen, muss unter 18 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz außerhalb der USA haben.
  • Sie müssen eine Art gesetzlichen Vormund haben (wenn der US-amerikanische Elternteil verstorben ist, muss sich das Kind in der rechtlichen und tatsächlichen Obhut einer Person befinden, die keine Einwände gegen den Antrag erhebt). 

 

Wenn Ihr Kind gerade 18 Jahre alt geworden ist, können Sie das Formular N-600K nicht einreichen, da Ihr Kind das Disziplinarverfahren abschließen und den Treueeid vor seinem 18. Geburtstag ablegen muss.

 

WICHTIGER HINWEIS: Dieses Formular muss innerhalb von 5 Jahren nach dem Tod des Elternteils (und/oder des Vormunds) des Kindes eingereicht werden.

 

Großeltern können ihren N-600K-Antrag entweder online über ein USCIS-Konto oder per Post mit folgenden Unterlagen einreichen: 

 

  • Das USCIS-Formular N-600K, 
  • Belege (Geburts-/Sterbeurkunden), 
  • und Gebühren

 

Wenn Sie das Formular N-600K einreichen, geben Sie einen bevorzugten Interviewtermin an. Sie, das US-amerikanische Großelternteil und Ihr Kind müssen persönlich zu einem Interview mit einem Beamten der USCIS erscheinen.

 

Der USCIS-Beamte entscheidet im Interview, ob das Formular N-600K genehmigt wird. Im Falle einer Genehmigung erhält Ihr Kind nach dem Interview eine Staatsbürgerschaftsurkunde. Ist Ihr Kind über 14 Jahre alt, muss es den Treueeid ablegen. Ist Ihr Kind jünger als 14 Jahre, kann die Ablegung des Treueeids unter Umständen nicht erforderlich sein.

 

Adoptierte Kinder (im Ausland geboren)

 

Ausländische Adoptivkinder erwerben in der Regel automatisch die US-Staatsbürgerschaft gemäß dem Child Citizenship Act von 2000, wenn sie unter 18 Jahre alt sind, einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen und in den USA unter der rechtlichen und tatsächlichen Obhut mindestens eines US-amerikanischen Elternteils leben. Sie müssen mit einem IR-3- oder IH-3-Visum einreisen oder in den USA erneut adoptiert werden. 

 

Nach dem Kinderstaatsbürgerschaftsgesetz wird ein Kind automatisch Staatsbürger, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Mindestens ein Elternteil ist US-amerikanischer Staatsbürger (durch Geburt oder Einbürgerung).
  • Das Kind ist unter 18 Jahre alt.
  • Das Kind ist ein rechtmäßiger Daueraufenthaltsberechtigter.
  • Das Kind befindet sich in den USA in der rechtlichen und tatsächlichen Obhut des US-amerikanischen Elternteils.

 

Adoptionsarten: 

 

Land des Haager Übereinkommens: Bei einer Adoption aus einem Land, das dem Haager Übereinkommen über internationale Adoptionen beigetreten ist, erhält das Kind in der Regel ein IH-3- oder IH-4-Visum.

 

Nicht-Hague-Land (Waisenverfahren): Für andere Länder erhält das Kind in der Regel ein IR-3- oder IR-4-Visum.

 

Rechtliches/Sorgerecht: Wurde die Adoption im Ausland abgeschlossen und haben beide Elternteile das Kind gesehen, oder hat ein alleinerziehender Elternteil adoptiert, erhält das Kind in der Regel automatisch die US-Staatsbürgerschaft bei Einreise. Wurde die Adoption im Ausland nicht abgeschlossen oder hat das Kind das Kind nicht gesehen, muss es in den USA erneut adoptiert werden.

 

Nächste Schritte nach der Adoption: 

 

  1. Staatsbürgerschaftsnachweis einholen: Auch bei automatischer Staatsbürgerschaft sollten Eltern bei der USCIS eine Staatsbürgerschaftsurkunde (Formular N-600) beantragen, um die Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
  2. Beantragung eines Reisepasses: Sie können für das Kind bei einer Einrichtung des US-Außenministeriums einen US-Reisepass beantragen, der als Nachweis der Staatsbürgerschaft dient.

 

Folgende Dokumente werden für die Beantragung eines Reisepasses und die Einbürgerung benötigt: Eine beglaubigte Kopie des rechtskräftigen Adoptionsbeschlusses, ein Nachweis der Staatsbürgerschaft der Eltern und ein Nachweis über die rechtmäßige Einreise des Kindes in die USA.

 

Blue Lake Law kann Ihnen heute helfen.

 

At Rechtsanwaltskanzlei Blue LakeWir haben Erfahrung darin, Mandanten durch die Einbürgerungsverfahren für ihre Kinder zu begleiten. Ganz gleich, vor welchen Problemen im Bereich der Einwanderung Sie stehen, wir wissen, wie wichtig Präzision und Schnelligkeit für Ihren Fall sind. 

Wir unterstützen Sie bei der Feststellung Ihrer Anspruchsberechtigung, der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, der Vorbereitung auf Ihr Interview und der Ausfüllung Ihres Antragsformulars N-400/N-600/N-600K, um eine korrekte und effiziente Einreichung zu gewährleisten. Bei Blue Lake Law legen wir Wert auf eine klare und effektive Kommunikation mit unseren Mandanten und den US-Einwanderungsbehörden.

 

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